7'30, 35.22/13 Joseph Judas aus dem Wolfhag nimmt beim Bischofszeller Stadtvogt Büeler ein Darlehen auf und setzt seine Güter in Wolfhag als Unterpfand ein, 1627.05.19 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 35.22/13
Title:Joseph Judas aus dem Wolfhag nimmt beim Bischofszeller Stadtvogt Büeler ein Darlehen auf und setzt seine Güter in Wolfhag als Unterpfand ein
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Rechtsakt-Typ:Schuldverschreibung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:(Bischofszell)
Creation date(s):5/19/1627
Aussteller:Georg Geiser, sesshaft zu Eberswil, geschworener Ammann im Gericht des St.-Pelagius-Gotteshauses
Adressat:Joseph Judas aus dem Wolfhag; Kaspar Büeler von Schwyz als Vormund seines Vetters Konrad Heinrich Büeler
Regest:Vor Georg Geiser [Geißer], sesshaft zu Eberswil [Neberschwilen], geschworener Ammann im Gericht des St.-Pelagius-Gotteshauses, der an Stelle von Propst, Kustos und Kapitel des Kollegiatstifts zu Bischofszell in der Stadt Bischofszell das Jahrgericht hält, bekennt Joseph Judas [Judaß] aus dem Wolfhag [Wolffhag], dem von seinem Anwalt Hermann Rietmann, Bürger und Schreiber von Bischofszell, vertretenen Kaspar Büeler von Schwyz, derzeit Vogt daselbst und zugleich Vormund für seinen Vetter Konrad Heinrich Büeler, 150 Gulden landläufiger Währung zu schulden, die Büeler ihm im Namen seiner Vormundschaft für drei Jahre vorgestreckt und geliehen hat. Diese Summe soll Judas bis Lichtmess 1630 zurückzahlen. Eine Verlängerung der Rückzahlungsfrist ist "gegen gebürender verzinßung" möglich. Als Unterpfand für die Rückzahlung setzt Judas sein Haus, seinen Hof und seine Hofstatt samt dem Stadel davor, auch den Kraut- und Baumgarten mitsamt dem ganzen Einfang, genannt "daß Wolffhag", ungefähr 1 (Mannmahd) Heuwachs und 12 Juchart Ackerfeld ein, das alles an einem Stück im Wolfhag gelegen ist. Diese Güter stossen oberhalb und einerseits an die Allmend [das gemeinmerckh], unten an die Landstrasse und zur vierten Seite an die Zelg genannt Ebnet. Die Güter sind belastet mit einer Schuld von 350 Gulden Hauptgut, worab der Kustorei jährlich als Zins 2 Viertel Dinkel [fesen], 1 1/2 Vierling Kernen, 1 1/2 Viertel und ein halber Vierling Haber, 1 Batzen an Geld und 4 Eier zufliessen. Ausser einem dem Stift zehntbaren Mannmahd Heuwachs ist alles eigen und zehntfrei. Weiter wird als Unterpfand eingesetzt:
- 5 Vierling Feld, in der inneren Rüti genannt, an die Landstrasse und an Jakob Welter anstossend;
- 3 Vierling Feld, auf dem Ebnet genannt, oben an Jakob Welter und unten an Hans Birenstil anstossend, worab zum Nutzen 2 Viertel Ruchkorn gen Hasum [Haßensumb] gehen;
- 5 Vierling Feld auf dem Freiberg [Freyberg] gelegen, oben an Laurenz und Bartholomäus Moser und unten an seinen Bruder David Judas anstossend;
-2 Juchart Holz und Boden in der Wilchegg gelegen, zu zwei Seiten an Jakob Welter und hinten an ihn (Judas) selbst anstossend.
Ab all diesen Grundstücken geht der gewöhnliche Zehnten; sonst aber sind sie unbelastet.
Büelers Anwalt Hermann Rietmann begehrt Beurkundung der Schuldverschreibung.
Dorsualvermerk:Schuldtbrieff herren Caspar Büelers von Schwyz, vogt zue Bischoffzell etc., alß ein vormünder unndt vogte etc. uff Joseph Judaßen im Wolffhagg umb 150 fl. haubtguth uff drey johr lanng weißende etc.
1627.
(Nachtrag:) Hatt die kirch disen brieff erkauft ...(unleserlich) 1632.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, fadengeheftet
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:21.5 x 34.1
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: Der Aussteller mit dem Siegel des Benjamin Rietmann, Stadtschreiber zu Bischofszell, der für den in die Schuldverschreibung involvierten Bischofszeller Vogt Kaspar Büeler von Schwyz siegelt. Handschriftliche Unterschrift des Schreibers Hans Keiser, Wilen [im Wylen]
Kommentar des Staatsarchivs:Kaspar Büeler von Schwyz legt hier offensichtlich Vermögen seines Mündels in einem Schuldbrief an, ein Vorgehen das nicht unüblich war. Für die gut 2 1/2jährige Laufzeit des Darlehens wird kein Zins genannt, doch ist bei der Formel über die Ablösung des Hauptgutes von einem Zins die Rede. Vermutlich wird also auch hier mit der üblichen Marge von 5 % jährlichem Zins zu rechnen sein. Der Schuldbrief muss seinem Besitzer spätestens nach dem 02.02.1632 Zins abgeworfen haben, sonst hätte ihn die Kirche (die "fabrica", vgl. Dorsualnotiz und alte Signatur) 1632 nicht gekauft.
Nicht untypisch ist ausserdem, dass der Bauer aus Wolfhag auf ein Gut einen Kredit aufnimmt, das bereits massiv verschuldet ist.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <15>; No 48; Fa.
Pupikofersche Signatur (1848): XXII.1627
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'50
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2024).
 

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Number:1
 

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End of term of protection:5/19/1647
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=339395
 

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