7'30, 35.22/6 Der Bischof von Konstanz bestätigt den Verkauf der Vogtei über den Hof in Buhwil durch Gottfried von Kesswil an das Stift in Bischofszell, 1299.03.17 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 35.22/6
Title:Der Bischof von Konstanz bestätigt den Verkauf der Vogtei über den Hof in Buhwil durch Gottfried von Kesswil an das Stift in Bischofszell
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Rechtsakt-Typ:Bestätigung, Fertigung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Konstanz
Creation date(s):3/17/1299
Aussteller:Heinrich (von Klingenberg), Bischof von Konstanz; Ulrich von Altenklingen, bischöflicher Lehenmann
Adressat:Rudolf, Kellner, und das Kapitel der Kirche von Bischofszell
Regest:Heinrich (von Klingenberg), Bischof von Konstanz, macht bekannt, dass Gottfried von Kesswil [dictus de Kessewille] die Vogtei, die er über den im Ort Buhwil [Bůwille] liegenden Hof [curia] samt zwei Schupposen und die dort wohnenden Hörigen [coloni] innehatte, dem Kellner [cellerarius] Rudolf und dem Kapitel der Kirche von Bischofszell für 9 Mark reinen Silbers Konstanzer Gewicht verkauft und zugleich auf diese Vogtei in die Hand des Ulrich von Altenklingen, Alt-Ritter [miles senior], von dem er sie als (After-) Lehen innehatte, Verzicht geleistet hat. Nachdem der genannte Ulrich von Altenklingen diesen Verzicht des Gottfried von Kesswil entgegengenommen hat, verzichtet er nun seinerseits auf diese Advokatur, die er von der Konstanzer Bischofskirche als Lehen erhalten hatte. Darauf verleiht der Bischof den Käufern die Vogtei mit allen Rechten und dem einzigen Vorbehalt, dass diese jährlich auf den Martinstag eine Vogt- bzw. Schutzsteuer von 1 Mutt Haber zu entrichten haben.
Ulrich von Altenklingen leistet mit den (für diesen Akt vorgesehenen) feierlichen Worten und Gesten [cum omni sollempnitate verborum et gestuum] gegenüber dem Bischof von Konstanz Verzicht auf die Advokatur des Hofes in Buhwil und die darin wohnenden Hörigen, welche der oben genannte Gottfried von ihm zum Besitz erhalten hatte, und bestätigt diesen Verzicht mit seinem Siegel.
Dorsualvermerk:Littera emptionis scoposarum in Bůwille (Beifügung von anderer Hand:) et curie.
Sprachen:Latein
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:45.0 x 21.0 + 2.1
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Ursprünglich zwei Siegel an kunstvoll geflochtenen Seidenschnüren eingehängt. Das erste Siegel fehlt, das zweite Siegel des Altenklingers ist vorhanden: Siegler: Die beiden Aussteller mit ihren eigenen Siegeln
Kommentar des Staatsarchivs:Zu dem hier im Namen des Stifts handelnden cellerarius Rudolf und seiner (möglichen) Identifikation mit Rudolf Jöheler, der von 1317 bis 1319 als Kustos bezeugt ist, vgl. HS II/2, S. 242 und Rohner, Chorherrenstift, S. 138
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: d; Numeri 2; KK; sub 17
Pupikofersche Signatur (1848): XXII.1299
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 24
Zettelrepertorium (1937): 7'30'50
Edition:TUB III, Nr. 945, S. 952-954 (Vollabdruck)
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2023).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:3/17/1319
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=338617
 

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