7'30, 35.K/2 Der Bischof von Konstanz bewilligt dem Johannes von Schönenberg den Verkauf des bischöflichen Lehens Rüti an das Stiftskapitel in Bischofszell und nimmt zum Ausgleich vier Schupposen des Schönenbergers in Neukirch entgegen, 1296.06.25 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 35.K/2
Title:Der Bischof von Konstanz bewilligt dem Johannes von Schönenberg den Verkauf des bischöflichen Lehens Rüti an das Stiftskapitel in Bischofszell und nimmt zum Ausgleich vier Schupposen des Schönenbergers in Neukirch entgegen
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Rechtsakt-Typ:Tausch
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Konstanz
Creation date(s):6/25/1296
Aussteller:Heinrich (von Klingenberg), Bischof von Konstanz; Dekan und Kapitel der Domkirche von Konstanz; Johannes von Schönenberg, Ritter und bischöflicher Lehensmann
Adressat:Friedrich, Kustos, und das ganze Kapitel der Kirche von Bischofszell
Regest:Heinrich (von Klingenberg), Bischof von Konstanz, bewilligt, dass Johannes von Schönenberg [Schoenemberch], Ritter und bischöflicher Lehensmann [nostre ecclesie ministerialis], den Hof [curia], genannt Rüti [Rúti], neben dem Wald, genannt Bannholz [Bânholz], und neben dem Hof Fürstenrüti [Vúrstenrúti], den dieser im Lehenrecht [iure feodali] innehatte, für 24 Mark reinen Silbers Konstanzer Gewicht dem Kustos Friedrich und dem gesamten Kapitel der Kirche von Bischofszell abtritt, und er überträgt all seine Rechte an diesem Hof an das Stiftskapitel. Der jährliche Vogtzins von 1 fl. Konstanzer Währung wird ebenfalls an das Stift in Bischofszell bzw. an den dortigen Kellner [cellerarius] übertragen. Als Kompensation für die Abtretung seines Lehenhofes nimmt der Bischof von Johannes von Schönenberg vier Schupposen in Neukirch a. d. Thur [in Seliswille], im unteren Teil dieses Orts [in inferiori parti ibidem], zu eigenem Besitz entgegen.
Dekan und Kapitel der Domkirche von Konstanz geben ausdrücklich ihre Zustimmung zum Verkauf des Lehenhofes Rüti an das Bischofszeller Stiftskapitel.
Johannes von Schönenberg bestätigt den Verkauf seines Lehens Rüti an das Stiftskapitel und überträgt zur Kompensation seine vier Schupposen im unteren Teil von Neukirch in den Besitz des Bischofs.
Dorsualvermerk:Littera emptionis curie in Rúti vor Banholtz cum omnibus ... episcopo Constantiensis ... (abgegriffen)
Sprachen:Latein
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:47.9 x 24.9 + 1.5 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Ursprünglich drei Siegel an (zweifarbigen) Schnüren (aus gezwirnter Seide?) eingehängt. Vom ersten (bischöflichen) Siegel nur noch zwei Fragmente an grün-weisser Schnur enthalten, dasjenige des Kapitels samt den Schnüren und einem Teil der Plica weggerissen, von der Besiegelung durch das Stiftskapitel hat sich nur noch ein Rest der braun-weissen Siegelschnur erhalten. Siegler: die Aussteller.
Kommentar des Staatsarchivs:Fürstenrüti = abgegangener oder umbenannter Hof bei Kradolf-Schönenberg.
Seliswil ist der mittelalterliche Name für Neukirch an der Thur.
Zu Friedrich, dem ersten nachweisbaren Kustos in Bischofszell, vgl. Rohner, Chorherrenstift, S. 101, und HS II/2, S. 241.
Die Kompensation eines Lehenhofes durch vier Schupposen [cum ... quattuor schůpůzis] entspricht der mittelalterlichen Definition der Schuppose als "Viertelhufe".
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: Numeri 3; K No 2
Pupikofersche Signatur (1848): K 2
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 23
Zettelrepertorium (1937): 7'30'48
Edition:Vollabdruck in TUB III, Nr. 915, S. 914-917.
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; Siegel gereinigt; Siegel gesichert; trockengereinigt (2023).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:6/25/1316
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=336345
 

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