Ref. code: | 7'30, 35.K/1 |
Title: | Der Bischof von Konstanz tauscht mit dem Stiftskapitel zwei Huben in Schlatt am Bischofsberg und eine in Reuti bei Langentannen gegen zwei Mühlen an der Thurbrücke und bei Stocken samt Zubehör |
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Rechtsakt-Typ: | Tausch |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Konstanz |
Creation date(s): | 7/26/1325 |
Ausstellungsdatum: | VII. kalend[as] Augusti |
Aussteller: | Rudolf (von Monfort), Bischof von Konstanz und von Chur; Diethelm von Steinegg, Propst, Johannes de Porta, Dekan, und das Domkapitel von Konstanz; Chorherren und Kapitel der Kirche von Bischofszell |
Adressat: | Chorherren und Kapitel der Kirche von Bischofszell; Rudolf (von Monfort), Bischof von Konstanz und von Chur; Diethelm von Steinegg, Propst, Johannes de Porta, Dekan, und das Domkapitel von Konstanz; |
Regest: | Rudolf (von Monfort), Bischof von Konstanz und von Chur, tauscht mit den Chorherren und dem Kapitel der Kirche von Bischofszell und im Einverständnis mit dem Domkapitel von Konstanz zwei Huben in Schlatt [Slat] beim Wald, der Bischofsberg [Byschofberg] genannt wird, eine Hube in Reuti [Rüthi] neben dem Hof [curia] genannt Langentannen [Langendannen], und einen im Stadtbann von Bischofszell gelegenen Acker von 2 Juchart, genannt Pfrundacker [Phfrůndagger], welche alle sein und der Domkirche Eigentum sind, gegen zwei der Kirche von Bischofszell gehörende Mühlen, nämlich die bei der Stadt und der Thurbrücke [Turbrúgge] stehende sowie die ebenfalls in der Nähe der Stadt an den Fluss Sitter [Sytter] gebaute und Mühle zu Stocken [diu múly ze Stokka] genannte samt einer zu dieser Mühle gehörenden Schuppose [schopouzsa]. Der Tausch geschieht unter dem Vorbehalt, dass die Vogteirechte über die genannten Huben beim Bischof und der Domkirche verbleiben und diese unter dem Advokaturrecht jährlich von jeder Hube in Schlatt ein Malter Haber und drei Viertel Weizen Bischofszeller Mass und von der Hube in Reuti ein Malter Haber und zwei Viertel Weizen sowie von jeder Manse oder Hube 7 fl. abzüglich 4 den. erhalten. Diethelm von Steinegg, Propst, Johannes de Porta, Dekan, und das ganze Domkapitel von Konstanz willigen ausdrücklich in den Tausch ein. Ebenso verzichten die Chorherren und Kapitel der Kirche von Bischofszell im Gegenzug für den Besitz der genannten Huben und des Pfrundackers auf all ihre Rechte an den zwei Mühlen und der Schuppose. |
Dorsualvermerk: | (Ältere Notiz:) Littera permutationis de molendinis in Turmüli et in Stokka facte cum ecclesia Constanciensi pro duabus hůbis in Schlatt et pro una in Langendannen. (Jüngere Notiz:) Thuschbrieve mit dem hochthumb zu Costantz vonn wegen des stiffts müllinen an der Thur unnd Sitter, unnd dann des hochthumbs huben und schuppisen bi Schlatt unnd Rutti etc. 1325. |
Sprachen: | Latein |
Beschreibstoff: | Pergament |
Anzahl Blätter: | 1 |
Format B x H in cm: | 44.3 x 25.3 + 1.8 (Plica) |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Ursprünglich drei Siegel an Pergamentstreifen eingehängt. Diejenigen des Bischofs und des Stiftskapitels fehlen, erhalten ist das Siegel des Domkapitels. Siegler: die Aussteller |
Contains also: | 1. Formlose Abschrift (2 Bll. Papier; 19.8 x 32.6 cm) eines Auszugs aus einem Vertrag vom Jahr 1516 (Aussteller und Adressat unbekannt), in dem mit vagem Bezug auf eine bischöfliche Urkunde von den Müllern dieselben Steuern wie von den Bürgern und Insässen gefordert werden, ebenso ein gemeiner Eid. Umgekehrt hat eine Mühle von Bischofszell den Status einer "zwang mühlin", was heisst, dass niemand aus der Stadt anderswo mahlen darf, sondern sein Korn dieser Mühle anbieten muss. Pupikofer hat dieses Dokument, das die alten Nr. 42 trägt, mit "vgl. K No. 1" der Urkunde von 1325 beigesellt, obwohl höchstens ein indirekter Zusammenhang besteht und nur in der Dorsualnotiz die betreffende Mühle als die Mühle an der Sitterbrücke (bei Stocken) bezeichnet wird. 2. Formlose Abschrift (2 Bll. Papier; 23.1 x 33.5 cm) des Urkundentextes (17. Jh.). 3. Formlose Abschrift (2 Bll. Papier; 24.0 x 35.5 cm) des Urkundentextes (18. Jh.). |
Kommentar des Staatsarchivs: | Überliefert ist die Ausfertigung für das Stiftskapitel. Von den Ausfertigungen für die beiden anderen Vertragsparteien ist im StATG nur eine Kopie des im bischöflichen Offizialat überlieferten Revers im Generallandesarchiv Karlsruhe unter der Signatur 5/638 aktenkundig. Die Schreibweise des Pfrundackers in der Urkunde ist, entgegen der Lesart im TUB, Phfrůndagger (mit phf); Schuppose wird im Text schopouzsa (mit zs) geschrieben. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: <1>; Numeri 9; K Kell; K No 1 Pupikofersche Signatur (1848): K 1 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 38 Zettelrepertorium (1937): 7'30'48 |
Edition: | Vollabdruck in TUB IV, Nr. 1361, S. 489-492. |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Siegel gereinigt; trockengereinigt (2024). Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2024). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
End of term of protection: | 7/26/1345 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=256713 |
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