7'30, 16.9/19 Die Stadt Bischofszell bittet den Geistlichen Rat des Bischofs von Konstanz um Verschiebung eines Vorladungstermins, 1588.08.13 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 16.9/19
Title:Die Stadt Bischofszell bittet den Geistlichen Rat des Bischofs von Konstanz um Verschiebung eines Vorladungstermins
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Rechtsakt-Typ:Ersuchen
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):8/13/1588
Ausstellungsdatum:Datierung nach dem im Bistum Konstanz seit 1583 gültigen neuen Kalender (vgl. Kommentar).
Aussteller:Räte zu Bischofszell
Adressat:Präsident und verordnete Räte des Bischofs von Konstanz
Regest:Die Räte zu Bischofszell haben auf ihr Schreiben an den Bischof zusammen mit dem St.-Pelagius-Stift eine Vorladung zu einer Beilegung des Konflikts zwischen beiden Parteien auf den 28. August 1588 erhalten. Die Adressaten werden daran erinnert, dass an diesem Tag das Stift sein Kirchweihfest und am unmittelbar darauf folgenden Montag [morndrigen Mentags] die Stadt ihren gewöhnlichen Jahrmarkt abhält. Man bittet um Mitteilung, ob der Termin beibehalten oder verschoben werden solle.
Dorsualvermerk:Den 13. Aug. 1658.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:20.7 x 34.3
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Zum Verschluss aufgedrücktes Wachssiegel (ab). Unterschrift der Aussteller
Kommentar des Staatsarchivs:Textverlust durch Mäusefrass.
Zur Datierung. Nach dem neuen Kalender fällt der 28.08.1588 auf einen Sonntag, nach dem alten Kalender würde er auf Mittwoch fallen. Die Formulierung "morndrigen Mentags" kann nur vom Sonntag, 28. August her gedacht sein, denn der 13. August fällt weder im alten noch im neuen Kalender auf einen Sonntag. Damit steht fest, dass die Räte der (mehrheitlich reformierten) Stadt Bischofszell - mindestens im Verkehr mit ihrem Stadtherrn - schon früh den neuen (Gregorianischen) Kalender anwandten.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): IX
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'15
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2021).
Digitalisat:2022
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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