7'30, 16.9/6 Gütlicher Vertrag zwischen Stift und Stadt Bischofszell über die Teilung der Pfarrgült, 1537.02.17 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 16.9/6
Title:Gütlicher Vertrag zwischen Stift und Stadt Bischofszell über die Teilung der Pfarrgült
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Rechtsakt-Typ:Vertrag
Überlieferungsform:Einzelabschrift
Ausstellungsort:Bischofszell
Creation date(s):2/17/1537
Ausstellungsdatum:uff Sampstag vor dem Sontag Invocavit
Aussteller:Stifts- und Kapitelherren; Räte und Bürgerschaft von Bischofszell
Adressat:Räte und Bürgerschaft von Bischofszell; Stifts- und Kapitelherren
Regest:Die Stifts- und Kapitelherren einerseits und die Räte und die gesamte Bürgerschaft von Bischofszell andererseits schliessen auf der Grundlage des zu Frauenfeld ergangenen Urteils (vom 26.09.1536, vgl. 7'30, 16.9/5), wonach Nutzung und Einkommen der Pfarrgült aufgrund der Anzahl Personen zwischen den Konfessionen geteilt werden solle, folgenden Vertrag:
1. Vom 24. Juni an sollen die Chorherren den Pfarrhof zu Bischofszell ein Jahr lang innehaben und dazu den zehnten Teil der Gülten, die jährlich aus der Pfarrpfründ eingehen, während den Räten und Bürgern von Bischofszell neun Zehntel davon zustehen. Was die Jahrzeiten betrifft, lassen es beide Parteien beim § 15 des Frauenfelder Urteils.
2. Die Chorherren sollen von den "hinderstelligen" Gülten auch den zehnten Teil und Rat und Bürger neun Zehntel erhalten. Bezüglich des umstrittenen Pfarrhauses sollen Räte und Bürger von Bischofszell den Chorherren "dehain abtrag noch bekörung zethuen schuldig sin".
3. Nach Ablauf des Jahres können allfällige zwischenzeitlich aufgetretene Mängel dieses Vertrags neu verhandelt werden, ohne Nachteil für die urkundlichen Rechte irgend einer Partei.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:21.9 x 32.7
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Keine Siegelankündigung, keine Unterschrift
Kommentar des Staatsarchivs:Es ist nicht ersichtlich, ob es sich bei dem formlos aufgesetzten Vertrag um ein Konzept oder eine Teilabschrift handelt.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): IX
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'15
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2021).
Digitalisat:2022
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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End of term of protection:2/17/1557
Permission required:Keine
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Accessibility:Oeffentlich
 

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