7'30, 16.8/11 Kustos und Senior des Kollegiatstifts Bischofszell berichten dem Generalvikar des Bischofs von Konstanz über die Aufrichtung des neuen Hochaltars, und dieser macht in seiner Antwort die Veränderung der Position des Hochaltars vom Einverständnis des Bischofs abhängig, 1641.05.01 (ca.)

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Ref. code:7'30, 16.8/11
Title:Kustos und Senior des Kollegiatstifts Bischofszell berichten dem Generalvikar des Bischofs von Konstanz über die Aufrichtung des neuen Hochaltars, und dieser macht in seiner Antwort die Veränderung der Position des Hochaltars vom Einverständnis des Bischofs abhängig
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Rechtsakt-Typ:Anfrage, Bewilligung mit Vorbehalt
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:1. Bischofszell
2. Konstanz
Creation date(s):approx. 5/1/1641 - 5/10/1641
Aussteller:1. Kustos und Senior der Kollegiatskirche St. Pelagii in Bischofszell
2. Ratold Morstein, Generalvikar und Offizial des Bischofs von Konstanz
Adressat:1. M. (Ratold Morstein), Generalvikar des Bischofs von Konstanz
2. Kustos und Senior der Kollegiatskirche St. Pelagii in Bischofszell
Regest:1. (... 05.1641)
Kustos und Senior der Kollegiatskirche St. Pelagii in Bischofszell unterrichten Ratold Morstein [Morstain], Generalvikar und Offizial des Bischofs von Konstanz, dass man trotz anfänglicher Bedenken des Kapitels dem Wunsch der Werkmeister nachgekommen sei, den Chor- und Pfarraltar um 10 oder mehr Werkschuh nach hinten zu versetzen [baß hindersah zuesezen], womit ein "schöneres licht" und mehr Raum in Höhe und Breite gewonnen worden sei. Der Altar sei mit grosser Perfektion versetzt worden. Die Aussteller bitten, der Fürstbischof möge seine Zustimmung geben und bei Gelegenheit den Choraltar weihen.
2. (10.05.1641):
Der Generalvikar des Bischofs von Konstanz erlaubt Kustos und Senior der Kollegiatskirche St. Pelagii in Bischofszell "ex officio" einen mobilen Altar [aram portabilem ... indulgeo], bis der feste Hochaltar geweiht ist. Die Veränderung [mutatio] der Position des feststehenden Hochaltars bedarf jedoch der bischöflichen Einwilligung. Bei dieser Gelegenheit übermittelt der Generalvikar dem Kustos einen schriftlichen Rezess über die jüngste Visitation und fordert ihn dazu auf, diesen im Sinne des Bischofs zu beachten.
Dorsualvermerk:(Bleistiftnotiz) 1681. Wegen übersetzung des choraltars.
Sprachen:1. Deutsch
2. Latein
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:21.3 x 33.2
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:1. Zum Briefverschluss aufgedrücktes Siegel (abgerissen). Siegler: Die Aussteller
2. Drei zum Briefverschluss aufgedrückte Lacksiegel. Siegler: der Aussteller mit eigenhändigem Monogramm [M]
Kommentar des Staatsarchivs:Es handelt sich bei diesem Dokument um das seltene Beispiel eines für das Antwortschreiben wiederverwendeten Briefbogens, so dass sich die Eingabe des Stifts auf demselben Doppelbogen befindet wie die Antwort des Generalvikars.
Pupikofer datiert das Schreiben dorsual auf 1691 ("1691. Mai. Chor- & Pfarraltar, Versetzung"). Nach Knoepfli, KDM TG III, Bischofszell, S. 187 mit Anm. 2, ist diese Datierung "verlesen". Er datiert eine durch die bischöfliche Kanzlei gestattete Versetzung des Hochaltars um mindestens 10 Schuh nach Osten in den Mai 1681 und folgt dadurch der dorsualen Bleistiftnotiz. Beide Datierungen stützen sich auf die Datumzeile der Eingabe, missachten aber die unzweideutige Zeitangabe im Antwortschreiben des Generalvikars. Vom paläographischen Standpunkt aus wäre die umstrittene Ziffer (aufgrund ihrer Unterlänge) als 3, 4, 7 oder 9 interpretierbar, nicht jedoch als 8 (diese Ziffer hat Oberlänge). Dass auch hier nur 1641 in Frage kommt, beweist nicht nur das Datum des Antwortschreibens, sondern auch die Tatsache, dass Ratold Morstein 1632-1642 und wieder 1652-1659 Generalvikar und Offizial des Bischofs von Konstanz war, jedoch nicht mehr in den Jahren 1681 oder 1691 (vgl. HS I.2.2, S. 568 f.).
Bei der in den beiden Schreiben thematisierten Versetzung des Bischofszeller Chor- oder Hochaltars nach hinten (d.h. nach Osten) handelt es sich also um ein Ereignis nach der Fertigstellung des neu gebauten Altars von 1640/41 und nicht - wie Knoepfli meint - um eine vierzig Jahre nach der Erstellung des Altars erfolgte neuerliche Verschiebung seiner Position. Dass die räumliche Versetzung vom Bischof tatsächlich bewilligt worden ist, darf bei der heutigen Position des Hochaltars im Chor der Stiftskirche vermutet werden. Die Einwilligung des Bischofs zu einer solchen Versetzung geht aber aus diesem Dokument nicht hervor.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): VIII
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'14
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2021).
Digitalisat:2022
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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