0'7, 0/101 Urteil des Landgerichts betr. Zeugenaussagen, 1542.09.12 (Dossier)

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Ref. code:0'7, 0/101
Title:Urteil des Landgerichts betr. Zeugenaussagen
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Rechtsakt-Typ:Urteil
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:(Frauenfeld)
Creation date(s):9/12/1542
Aussteller:Melchior Heinrich, Landvogt und Landrichter im oberen und niederen Thurgau, Rat von Zug
Adressat:Edelleute und Gerichtsherren der Landgrafschaft Thurgau einerseits, Schultheissen, Räte und Bürger zu Frauenfeld andererseits
Regest:Melchior Heinrich, Landvogt und Landrichter im oberen und niederen Thurgau, Rat von Zug, fällt folgendes Urteil im Streit zwischen den Gerichtsherren der Landgrafschaft Thurgau und der Stadt Frauenfeld um die Vergütung bei Zeugenaussagen. Weil Nahrung so teuer ist, sollen die Zeugen nicht, wie von den Gerichtsherren gewünscht, nur zwei Batzen, sondern eine ordentliche Zehrung und einen Batzen pro Tag erhalten; wer sich selber ernährt, soll insgesamt 3 Batzen erhalten.
Dorsualvermerk:Urttayl brieff, was mit den zúgen gen sol. 1542.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:22.1 x 32.6
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: Der Aussteller mit seinem eigenen Siegel
Alte Signaturen:No 101
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; Siegel gesichert; trockengereinigt (2018).
Digitalisat:2018
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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Number:1
 

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Usage

End of term of protection:9/12/1562
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=317313
 

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