0'7, 0/103 Der eidg. Landvogt im Thurgau erklärt sich im Streit zwischen Gerichtsherren und Bischof von Konstanz für nicht zuständig, 1555.08.19 (Dossier)

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Ref. code:0'7, 0/103
Title:Der eidg. Landvogt im Thurgau erklärt sich im Streit zwischen Gerichtsherren und Bischof von Konstanz für nicht zuständig
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Rechtsakt-Typ:Urteil
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Schloss Frauenfeld
Creation date(s):8/19/1555
Ausstellungsdatum:Montag nach St. Hilarius
Aussteller:Heinrich Wirz, Rat zu Unterwalden, Landvogt im Thurgau
Adressat:Vertreter des Gerichtsherrenstandes; Vertreter des Bischofs von Konstanz
Regest:Heinrich Wirz, Rat zu Unterwalden, Landvogt im Thurgau, verkündet, dass Hans Ulrich von Landenberg [Lanndenberg] zu Altenklingen und Kaspar von Heidenheim [Haidenhaim] zu Klingenberg, im Namen der Gerichtsherren im Schloss zu Frauenfeld gegen Adam Angerer [Angarer], Obervogt der Reichenau an Stelle Bischof Christophs von Konstanz Klage erheben. Unter Vorlage alter Verträge und Beweismittel wollen sie den Bischof verpflichten, mehr Abgaben und Pflichten zu übernehmen. Der Landvogt erklärt sich für nicht zuständig und leitet die Sache an die Eidgenossen weiter.
Dorsualvermerk:Der gerichtsherren im Thurgöw.
(Nachtrag:) Wisung nach Baden.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, fadengeheftet
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:22.5 x 33.0
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Auf Heftfaden aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: Der Aussteller mit seinem eigenen Siegel
Kommentar des Staatsarchivs:Die Nichtzuständigkeit stützt sich auf einen eidg. Abschied, der dem Landvogt und dem Landgericht im Thurgau die Kompetenz abspricht, über Urteile oder Verträge, die von den Eidgenossen ausgegangen sind, Erläuterungen oder Entscheide auszusprechen. Der Abschied lautet, "das ir [der Eidgenossen] lanndtvogt und lanndtgericht zů Frowenfäld im Thurgöw weder jetz noch in künfftig zit sich nit anmassen söllen, über sprüch oder verträg, von inen ußgangen, ütz zů verlüteren noch ze sprächen, sonder des allain inen als der oberkait zůston sölle."
Alte Signaturen:No 103
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2018).
Digitalisat:2018
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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