0'7, 0/80 Eidg. Abschied betr. den Wildbann, 1641.09.12 (Dossier)

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Ref. code:0'7, 0/80
Title:Eidg. Abschied betr. den Wildbann
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Rechtsakt-Typ:eidg. Abschied
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Baden
Creation date(s):9/12/1641
Ausstellungsdatum:vgl. Kommentar
Aussteller:Vertreter der VII regierenden Orte: von Zürich Salomon Hirzel, Bürgermeister, Johann Rudolf Rahn [Rhan], Statthalter, Rat, Johann Heinrich Waser [Waßer], Stadtschreiber; von Luzern Oberst Jost Bircher, Ritter, Schultheiss und Stadthauptmann, Oberst Heinrich von Fleckenstein [Vleckhen­stein], Ritter, Herr zu Heidegg, Statthalter, Bannerherr, Rat; von Uri Johann Jakob Tanner [Thanner], Ritter, Landammann, Niklaus Wipfli, Rat; von Schwyz Diethelm Schorno, Landammann, Johann Kaspar Ceberg, Ritter, Altstatthalter, Rat; von Obwalden Johan Imfeld [In Veldt], Landamman, Sebastian Wirz, Altlandammann, Bannerherr; von Nidwalden Johann Walther Lussi [Lussy], Landammann, Bannerherr; von Zug Beat Zurlauben, Ammann, Rudolf Kreuel [Kreüwell], Peter Trinkler [Thrinckhler], Räte; von Glarus Johann Heinrich Elmer, Landammann, Kaspar Küechli, Statthalter, Rat
Adressat:Vertreter der Gerichtsherren: Franz Zweyer, fürstbischöflich-konstanzischer Rat, Obervogt zu Klingnau, Benedikt Stocker [Stockher], Gerichtsherr von Ober- und Niederneunforn [Niderneüfferen], Jakob Werner von Ulm, fürst-stanktgallischer Rat und Gerichtsherr zu Griesenberg [Griessenberg], Benedikt Harder, Gerichtsherr zu Wittenwil [Wittenweyl], Gerichtsherrenschreiber; Vertreter der Landschaft: Hans Ludwig Beringer, Bürger zu Frauenfeld, als Beistand, Christoph Labhart [Labert], Säckelmeister zu Steckborn [Steckhboren], Leutnant des Quartiers Ermatingen, Hans Jakob Kreis [Kreiss], Bürgermeister zu Ermatingen, Wachtmeister, Peter Schürer von Emmishofen [Emishoffen], Leutnant des Quartiers Emmishofen
Regest:Die sieben regierenden Orte beschliessen im Konflikt der Gerichtsherren mit der Landschaft,
1. Bei Freveln sollen Eide der Untertanen nur da eingesetzt werden, wo keine guten Zeugen vorhanden sind. Frevel müssten bestraft werden können, um die Rechtssicherheit zu wahren.
2. Bezüglich des Wildbanns werden die Ausnahmeregelungen von 1568 und 1577 bestätigt, die Jagd wird teilweise den Gerichtsherren übertragen. Landvogt und Landschreiber dürfen jagen, wann und wo sie wollen. Den Untertanen werden gewisse Jagdtechniken verboten. Wildschweine, Wölfe und Bären, Dachse, Füchse, die Schaden anrichten, dürfen auch durch die Untertanen gejagt werden, wie die Abschiede von 1509, 1532 und 1543 festhalten.
3. Den Gerichtsherren gebührt ein Vorkaufsrecht bei Jungtieren.
4. Die Appellation soll direkt vor Landgericht oder den Landvogt und nicht zuerst vor den Gerichtsherrn.
5. Taglöhnern und Arbeitern gebührt ein angemessener Lohn.
6. Kalchrain bezahlt seine Kriegsanlagen wie bisher mit den Gerichtsherren und kann in Anderem mit der Landschaft besteuert werden.

Transfix (an Plica befestigt): Vereinbarung zwischen dem Vertreter der geistlichen und weltlichen Gerichtsherren, Heinrich Holzhalb [Holtzhalb], Obervogt der Herrschaft Weinfelden, und dem Vertreter der acht Quartiere und der ganzen Landgrafschaft, Adam Egloff [Eggloff], Hauptmann des Quartiers Emmishofen und Landrichter in Gottlieben: Wer ausserhalb der Landjagd einen Wolf tötet, erhält 40 Gulden, wovon "das Land" drei Viertel, die Gerichtsherren einen Viertel bezahlen sollen. Datiert: 29.09.1641 (alter Kalender); 09.10.1641 (neuer Kalender).
Dorsualvermerk:Abschydt, zu Baden im Ergëw außgangen, bethreffendt den aydt umb fräffel und buossen, und wo die selbigen bewißen werden sollen, den wildtpann, daß zugrecht, appellation vom nideren gericht für die grichts herren, taglöhner, gottshauß Kalcheren annlaag, sambt einem tranzfix, daß, wann ein wolff geschoßen die grichtsherren den vierten thaill und daß lanndt drey thaill zuo bezahlen schuldig sein. Anno 1641.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:80.7 x 51.4 + 8.8 (Plica); 36.1 x 19.0 (Transfix)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Rundes Wachssiegel (35 mm) in gedrechselter Holzkapsel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Die Aussteller mit dem Siegel des Hauptmanns Sebastian Müller, alt Säckelmeister, Landesfähnrich und Rat zu Obwalden, Landvogt zu Baden
Transfix: 2 Siegel ehemals in gedrechselter Holzkapsel an Pergamentstreifen (an Plica und Transfix) angehängt (ab). Siegler (angezeigt): Die Aussteller des Transfixums mit ihren eigenen Siegeln
Kommentar des Staatsarchivs:Die Urkunde ist nach neuem Kalender datiert; beim Datum des Transfixums wird Datierung nach dem neuen Kalender angenommen, obwohl dies keineswegs sicher ist, da dann die Beuurkundung an einem Sonntag stattgefunden hätte. Nach dem alten Kalender, den mit Sicherheit Heinrich Holzhalb bevorzugt hat, hätte die Beurkundung an einem Mittwoch stattgefunden.
Alte Signaturen:No 80
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2018).
Digitalisat:2018
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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End of term of protection:9/12/1661
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