0'7, 0/26 Urteil über die Abhaltung von Landsgemeinden, 1543.06.13 (Dossier)

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Ref. code:0'7, 0/26
Title:Urteil über die Abhaltung von Landsgemeinden
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Rechtsakt-Typ:eidg. Abschied; Urteil
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Baden
Creation date(s):6/13/1543
Ausstellungsdatum:Montag vor Medardi
Aussteller:Ratsboten der X regierenden Orte
Adressat:Vertreter der Gerichtsherren: Joachim von Rappenstein, genannt Mötteli, zu Pfyn, Friedrich von Heidenheim zu Klingenberg [Heydenheim zu Clingenberg], Michel von Landenberg [Lanndenberg], Vogt zu Güttingen, Jakob Egli [Egly] von Berg;
Anwälte der Gemeinden: Steckborn, Tanneggeramt, Ermatingen, Ittingeramt, Scherzingen, Bürglen, Tänikon, Tuttwilerberg, Wängi, Ober- und Niderneunforn, Islikon [Yßlicken], Langenerchingen, Gachnang und Berlingen
Regest:Die zehn regierenden Orte entscheiden, dass künftig keine Gemeindeversammlungen mehr stattfinden dürften und dass der Mehrheitsentscheid der Gemeinden an der Landsgemeinde in Weinfelden, den Gerichtsherren die Kompetenz zur Vertretung der Landgrafschaft nach bewährtem Muster zuzusprechen, zu respektieren sei. Die Gerichtsherren klagten nämlich, die Gemeinden hätten eine Supplikation eingereicht, die Erklärungen zu angeblicher Unzufriedenheit der Gerichtsherren in Bezug auf die Hauptmannschaft einforderte. Gleichzeitig verlangten die Gemeinden eine Gemeindeversammlung zur Beratung und eine neue Landsgemeinde, obwohl das Thema mit Übertragung der Vollmachten an die Gerichtsherren bereits an einer ordnungsgemäss einberufenen Landsgemeinde gelöst worden sei. Allerdings seien nicht alle Gemeinden dazu erschienen, es sei aber ein Mehrheitsbeschluss gefasst worden.
Dorsualvermerk:Abscheid der XIIII gemainden halb. Anno etc. 43.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, mit Pergamentstreifen gebunden
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:22.4 x 33.3
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: Jakob An der Rüti [Rütty], Rat zu Schwyz, Landvogt zu Baden
Alte Signaturen:No 26; 43 gestrichen
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; Siegel gesichert; trockengereinigt (2018).
Digitalisat:2018
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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