7'30, 14.6/15 Der Bischof von Konstanz bittet Propst und Kapitel, die straffällig gewordenen Vater und Sohn Wernli von Berg im Hinblick auf deren katholisches Bekenntnis Gnade zu erweisen, 1673.09.22 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 14.6/15
Title:Der Bischof von Konstanz bittet Propst und Kapitel, die straffällig gewordenen Vater und Sohn Wernli von Berg im Hinblick auf deren katholisches Bekenntnis Gnade zu erweisen
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Rechtsakt-Typ:Bittschrift
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Bischöfliche Residenz Meersburg
Creation date(s):9/22/1673
Aussteller:Franz Johann (Vogt von Altensumerau und Prasberg), Bischof von Konstanz und Herr der Reichenau und von Öhningen
Adressat:Propst und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii
Regest:Die Wernli [Wernlin] zu Berg, Vater und Sohn, haben dem Bischof von Konstanz gestanden, dass sie "auß menschlicher schwachheit gefallen" und aus diesem Grund strafrechtlich verfolgt [sträfflich angezogen] würden, und ihn untertänigst gebeten, bei ihren Herren zugunsten einer mitleidvollen Behandlung der Sache zu intervenieren. Der Bischof hat sich berichten lassen, die Wernli seien im übrigen gute eifrige katholische Leute, dergleichen man zu Berg zur Vermehrung der wahren katholischen Religion wohl vonnöten hätte, und bittet deshalb Propst und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii, in Rücksicht auf die Religion [intuitu religionis] und in der Hoffnung, dass die Schuldigen ihren Fehler erkennen und sich künftig besser verhalten werden, sich gegen die Wernli solchermassen zu erzeigen, wie es unter Wahrung der Gerechtigkeit möglich sei [wie eß salva iustitiâ sein khann].
Dorsualvermerk:Recomendation 1673.
Sprachen:Deutsch-lateinische Mischsprache
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:21.5 x 31.4
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Zum Verschluss aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: Der Aussteller mit eigenhändiger Unterschrift
Kommentar des Staatsarchivs:Dies ist eines der vier Dokumente, die bei der Neuordnung des Stiftsarchivs durch Staatsarchivar Bruno Meyer im Teilbestand 14 (Mesmerei und Ölgeld) und in der entsprechenden Archivschachtel belassen wurden, obwohl sie konsequenterweise dem Teilbestand 2 (Chorherrenpfründen, Kollatur, Wahlen) hätten zugeschlagen werden sollen. Im Repertorium Pupikofers folgen diese Dokumente unter der Signatur VI.11 und dem Titel Kollaturrechte im Allgemeinen den erloschenen Titeln von Mesmeramt und Ölgeld mit der Signatur VI.10, und in dieser Ordnung und Reihenfolge sind sie nun auch hier erschlossen worden.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): VI.11
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'13
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2021).
Digitalisat:2021
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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End of term of protection:9/22/1693
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=313969
 

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