7'30, 14.M/13a, 1 Fragment einer Ordnung für das Geläut der Stiftskirche St. Pelagius, 1589.08.26 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 14.M/13a, 1
Title:Fragment einer Ordnung für das Geläut der Stiftskirche St. Pelagius
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Rechtsakt-Typ:Reglementierung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):8/26/1589
Aussteller:Kustos und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts
Adressat:Mesmer (Amtmann) des Stifts
Regest:Der verordnete Mesmer ist gehalten:
1. zur Frühmesse von Ostern bis St. Michael (29. September) morgens um 3 Uhr und vom St.-Michaels-Tag bis Ostern morgens um 4 Uhr eine Viertelstunde mit dem ordentlichen Geläut zu läuten und danach an einem Hochfest [festum summum] mit allen Glocken und an einem wichtigeren Feiertag [festum duplex] mit den vier kleineren Glocken, wie es von Alters her Brauch war, zu läuten;
2. sobald man in der Kirche das Te Deum laudamus nach dem letzten Responsorium zu singen beginnt, bis zum Ausklang des letzten Verses zu läuten, und zwar mit allen Glocken im Falle eines Hochfestes und mit den vier kleineren Glocken im Falle eines wichtigeren oder eines gewöhnlichen Feiertages [festum duplex aut semi-duplex];
3. zum Ave Maria zur Sommerszeit um 5 Uhr und zur Winterszeit um 6 Uhr ordentlich zu läuten;
4. gemäss der Vereinbarung zwischen (Kustos) Georg Beat Blarer von Wartensee und dem Prädikanten Josube Maler aus dem Jahre 1578 am Sonntag, Mittwoch, Freitag und an den gemeinen bzw. gebannten Feiertagen [pannen firtagen] im Sommer um 5 Uhr und im Winter um 6 Uhr zu läuten, an den anderen Tagen jedoch - also am Montag, Dienstag (Donnerstag fehlt!) und Samstag - um 5.30 Uhr im Sommer und um 6.30 Uhr im Winter zu läuten.
(Die Läutordnung ist nach dem 4. Punkt nicht weitergeführt worden. Zwei weitere Hände haben Anfänge von Gerichtsurkunden und Ergänzungen zur Läutordnung auf dem unteren Drittel des Pergaments eingetragen.)
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:32.2 x 43.0
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Unbesiegelt
Kommentar des Staatsarchivs:Das gefaltete Pergament wurde in Zweitverwendung als Umschlag für den Gült-Rodel 7'30, 14.M/13a, 0 verwendet und auf der Rückseite mit dem Titel "Rodel der mesmery gült anno domini 1589 herren custor unnd cappitel übergeben und zugestelt" versehen. Textverluste durch Riss im Falz (am Beginn von § 4).
Zu Josube Maler vgl. den Eintrag unter Johannes Maler [Pictorius], 1529-1595, evangelischer Pfarrer in Bischofszell und Dekan des Oberthurgauer Kapitels 1575-1581, Verfasser eines 1561 gedruckten Dictionarium Germanico-Latinum, in: H. Gustav Sulzberger, Biographisches Verzeichnis der Geistlichen aller evangelischer Gemeinden des Kantons Thurgau, 1863, S. 152 f.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): M.13a
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'13
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2012).
Digitalisat:2021
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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