7'30, 14.M/2c Das Gericht zu Helfenschwil spricht die Zehnten von Heu und Emd als Teil des kleinen Zehnten von Enkhäusern dem Stift zu, 1579.10.19 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 14.M/2c
Title:Das Gericht zu Helfenschwil spricht die Zehnten von Heu und Emd als Teil des kleinen Zehnten von Enkhäusern dem Stift zu
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Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Helfenschwil
Creation date(s):10/19/1579
Ausstellungsdatum:uff Mentag nach sannt Gallen tag (vgl. Kommentar)
Aussteller:Balthasar Wanger, geschworener Gerichtsschreiber zu Wil
Adressat:Propst und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts zu Bischofszell; Dorfgenossen zu Enkhäusern
Regest:Vor Balthasar Wanger, geschworenem Gerichtsschreiber zu Wil, der an Stelle seines Herrn Joachim (Opser), Abt von St. Gallen, und auf Befehl von Mansuetus Fehr [Fer], Hofammann zu Wil [Wyl], daselbst Gericht hält, erscheinen Heinrich Bridler, Amtmann, und Jörg Ludwig Kid, Mesmer im St.-Pelagius-Stift zu Bischofszell, als Anwälte und Gewalthaber von Propst und Kapitel dieses Stifts als Kläger und die Dorfgenossen zu Enkhäusern [Enckhüssern] als Beklagte [antwurter]. Die Kläger lassen die Abschrift einer Original-Urkunde verlesen und vertreten die Position, dass sie auf der Grundlage dieser Schrift Anrecht auf den kleinen Zehnten von Enkhäusern hätten. Nun wisse man wohl, dass Heu und Emd auch zum kleinen Zehnten gehörten, wohingegen die Dorfgenossen von Enkhäusern die Heu- und Emdzehnten dem Stift vorenthalten und statt dessen dem Domstift Konstanz als dem Inhaber des grossen Zehnten zustellen würden. Die Beklagten haben die Heu- und Emdzehnten auf Verlangen des Inhabers des grossen Zehnten dem Domstift abgeliefert und waren bisher stets der Meinung, das sei rechtens. Sollte sich der Anspruch des Stifts als rechtmässig herausstellen, würden sie den Zehnten auf Heu und Emd künftig nicht mehr dem Domstift, sondern dem Stift in Bischofszell abliefern. Das Gericht spricht daraufhin die Zehnten von Heu und Emd als Teil des kleinen Zehnten von Enkhäusern dem Propst und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts in Bischofszell zu. Die Anwälte des Stifts verlangen Beurkundung des Spruchs.
Plicavermerk:P[er] Hans Louchenower, Jacob Eppli ./.
Dorsualvermerk:Urtelbrieff sant Poleyen stifft zu Bischoffzel (gegen gmainen dorffgnossen zu Ennckhüßern. Tax 16 ß den. 1579
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:40.8 x 21.3 + 6.0 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel (32 mm) in gedrechselter Holzkapsel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Der Aussteller mit dem Siegel des Hofammanns zu Wil
Kommentar des Staatsarchivs:Enkhäusern: Weiler 1 km nordöstlich von Niederhelfenschwil SG.
Zur Datierung: Der Montag nach dem Gallus-Tag (16.10.) fällt in diesem Jahr auf den 19. Oktober, und nicht auf den 20. Oktober, wie im chronologischen Urkundenverzeichnis und mit grünem Fettstift auf der Originalurkunde festgehalten ist.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <2>; No. [Ziffer radiert]; M
Pupikofersche Signatur (1848): M.2c
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 718
Zettelrepertorium (1937): 7'30'13
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2021).
Digitalisat:2021
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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