Ref. code: | 7'30, 11.SS/4 |
Title: | Die Erben von Christian Bötscher werden in einem Urteil verpflichtet, dessen Schulden zu übernehmen und das vom Erblasser der Allerseelenpfründe geschenkte Haus abzutreten |
Preview: |
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Rechtsakt-Typ: | Urteil |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | (Bischofszell) |
Creation date(s): | 8/5/1495 |
Ausstellungsdatum: | uff Mittwochen vor sannt Laurentzen tag |
Aussteller: | Ludwig von Helmsdorf, Ritter und Vogt, und die Räte zu Bischofszell |
Adressat: | Othmar, Waldburga und Greth Cumpost; Adelheid Wetter und Simon Stör, Burger zu Bischofszell; Meister Christian Dietegen, Meister Wilhelm Stantenant und Meister Niklaus Gugelberg, Chorherren und Abgeordnete des Stiftskapitels von Bischofszell |
Regest: | Vor Ludwig von Helmsdorf, Ritter und Vogt, und den Räten zu Bischofszell erscheinen Othmar Cumpost mit seinen Schwestern Waldburga [Waltpurg] und Greth, zum einen, Adelheid Wetter mit Simon Stör, Burger zu Bischofszell und deren Vogt, zum andern und schliesslich Meister Christian Dietegen, Meister Wilhelm Stantenant [Stantenatt] und Meister Niklaus Gugelberg, Chorherren und Abgeordnete des Stiftskapitels von Bischofszell im Konflikt um eine Hinterlassenschaft. Die Geschwister Cumpost begehren, in die Erbschaft ihres verstorbenen Vetters Christian [Cristan] Bötscher eingesetzt zu werden. Adelheid Wetter mit ihrem Vogt lässt ausrichten, sie richte sich nicht gegen die Einsetzung des Othmar Cumpost und seiner Schwestern als Erben, sie meine aber, zuvor solle ihr von diesem Erbe die ihr zustehende Schuld ausgerichtet werden, die ihr seinerzeit laut (verlesenen) Urkunden von Christian Bötscher überschrieben worden sei. Die Chorherren wiederum lassen im Namen der Allerheiligenpfründe ausrichten, dass Christian Bötscher selig sein Haus und seine Hofstatt "vor gueter zit" dem Allerheiligenaltar vermacht habe, weshalb dieses Gut ein übergebenes "und nit herren Cristans sälgen verlassens guet wär". Die Geschwister Cumpost sollten wohl in die Hinterlassenschaft des Bötscher, aber nicht in dieses der Altarpfründe von Allerheiligen übermachte Haus eingesetzt werden. Adelheid Wettstein beruft sich darauf, dass bei jedem Erbgut der Geldschuldner der erste Erbe [der nächst erb] sein müsse. Nach Klage, Antwort und Widerrede und Verlesung der beigebrachten Urkunden und auf Grund des Ratschlags weiser Leute kommen Vogt und Räte von Bischofszell zum Schluss, dass man den Cumpost und seine Schwestern als die nächsten Erben Herrn Christian Bötschers und seines hinterlassenen Gutes betrachten solle. Was Christian Bötscher jedoch zu seinen Lebzeiten rechtmässig geschenkt und übergeben habe, dass solle laut Urkunden beim neuen Besitzer bleiben. Auch sollen die Erben zuerst die Schulden des Erblassers abtragen. Falls aber innerhalb der Frist von einem Jahr, sechs Wochen und drei Tagen jemand weitere Ansprüche an diese Erbschaft stellen sollte, so seien die Erben verpflichtet, diesen auf dem Rechtsweg zu begegnen. Diese Verpflichtungen sollen die Erben mit einem besiegelten "vertrostungsbrief" verbürgen. Alle drei Parteien verlangen Beurkundung des Urteils. |
Dorsualvermerk: | Aller hayligen capell pfrundten zugehörig |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Pergament |
Anzahl Blätter: | 1 |
Format B x H in cm: | 55.7 x 31.5 + 5.2 (Plica) |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Wachssiegel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Die Aussteller mit dem Siegel des Ludwig von Helmsdorf |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: <> [später weggekratzt]; Numeri 16; SS No. 4; SS No. 3 Pupikofersche Signatur (1848): SS.4 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 374 Zettelrepertorium (1937): 7'30'12 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Entschimmelt; Siegel gereinigt; trockengereinigt (2021). |
Digitalisat: | 2021 |
Reproduktionsbestimmungen, Copyright: | Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau. |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | |
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Usage |
End of term of protection: | 8/5/1515 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=309626 |
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