7'30, 10.SA/13 Auf eine Klage des Kaplans des St.-Agnesen-Altars in Bischofszell urteilt der Abt von St. Gallen, dass die strittigen Zinse dem Altar ausgerichtet werden müssen, 1526.12.07 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 10.SA/13
Title:Auf eine Klage des Kaplans des St.-Agnesen-Altars in Bischofszell urteilt der Abt von St. Gallen, dass die strittigen Zinse dem Altar ausgerichtet werden müssen
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Rechtsakt-Typ:Urteil
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:St. Gallen
Creation date(s):12/7/1526
Ausstellungsdatum:am Frytag nach sant Niclaus tag
Aussteller:Franz (Gaisberg), Abt des Gotteshauses St. Gallen
Adressat:Fridolin Sicher, Priester, Kaplan der St.-Agnesen-Pfründe in Bischofszell; Konrad Ruggli und Hans Scheiwiler als Vogt von Hansenmann Rütiner
Regest:Vor Franz (Gaisberg), Abt des Gotteshauses St. Gallen, der in der Pfalz seines Klosters zu Rate sitzt, klagt Fridolin Sicher [Fridli Sicherer], Priester, Kaplan der St.-Agnesen-Pfründe in Bischofszell, gegen Konrad [Cuonli] Ruggli sowie Hans Scheiwiler [Schayenwyler] als Vogt von Hansenmann Rütiner, es sei ihm ein Zins zwei Jahre lang "in disen seltzamen und widerwertigen löiffen" nicht gegeben worden und verlangt dessen Ausrichtung nach dem Wortlaut der (vor dem Rat verlesenen) Urkunde. Darauf antwortet der Redner der Beklagten, sie hätten die Urkunde wohl verstanden; allein, es sei vor einiger Zeit von ihrer Vorfahren Abt in der (sanktgallischen) Landschaft öffentlich verkündet worden, es habe niemand mehr zu verzinsen, als es das Hauptgut zulasse [denn das hoptguot zuogäbe]. Da sie nun über viele Jahre mehr verzinst hätten, als sich gebührt habe, hofften sie, man rechne ihnen dies bei den ausstehenden Zinsen oder bei der Ablösung des Zinses an. Der Kläger weiss nichts von dem einst in der Landschaft verkündeten "ruoff", gibt aber zu bedenken, dass ungeachtet eines solchen, der Zins über all die Jahre hinweg unangefochten geleistet worden sei. Darauf wenden die Beklagten ein, ihre Vorfahren hätten den Zinsbrief vielleicht nicht verstanden und seien im Unterschied zu ihnen selbst nicht gewahr geworden, dass sie mehr geleistet hätten, als das Hauptgut zulasse. Nach weiterer Rede und Widerrede erkennt der Abt, dass die eingebrachte und vorgelesene Urkunde in allem rechtskräftig sein und bleiben solle und der festgesetzte Zins wie bisher der St.-Agnesen-Pfründe zu leisten sei. Fridolin Sicher verlangt Beurkundung des Urteils.
Dorsualvermerk:(16. Jh.:) Der pfrund sannt Angneßen. Urtel brieff. S. Agnetis.
(17. Jh.:) Urtheil brieff wegen dem zinß in s. Agnetis pfruondt auff der Egg.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:37.5 x 24.0 + 5.5 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Der Aussteller mit seinem Abtsiegel.
Kommentar des Staatsarchivs:Zu Fridolin Sicher (geb. 1490 in Bischofszell, gest. 1546 in St. Gallen, Kaplan der St.-Agnes-Pfründe des Kollegiatstifts, Orgelbauer, Organist und Verfasser musikalischer Werke in St. Gallen und einer Chronik mit der Schilderung der Reformation in Bischofszell und St. Gallen aus einer altgläubigen, aber unpolemischen Sicht.) vgl. Ernst Götzinger (Hg.): Chronik des Fridolin Sicher (MVG NF 10), St. Gallen 1885. Sicher lebte in dieser Zeit bereits im Kloster St. Gallen, war aber offensichtlich immer noch Kaplan an der St.-Agnesen-Kapelle. Die verweigerte Zinszahlung der Bauern aus der sanktgallischen Landschaft (nach der Dorsualnotiz von der Egg bei Muolen SG) steht im Zusammenhang mit der durch die beginnende Reformation geschürten Hoffnung der abhängigen Bauern auf Minderung ihrer Zins- und Zehntlasten, was in der Urkunde durch den Verweis Sichers auf die widrigen Zeitumstände angetönt wird. Durchaus zeittypisch ist auch, dass das geistliche Appellationsgericht das erstinstanzliche Urteil im Gericht des Ammanns zu Waldkirch (7'30, 10.6/4), welches noch zu Gunsten des Zinsbauern entschieden hatte, wieder aufhebt.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: 12; Numeri 34; S.A.
Pupikofersche Signatur (1848): SA 13
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 535
Zettelrepertorium (1937): 7'30'12
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gesichert (2010).
Siegel gereinigt; trockengereinigt (2020).
Digitalisat:2021
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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