7'30, 6.BMV/14 Entscheid des bischöflichen Generalvikars im Streit zwischen dem Pfarrer und dem Kapitel um Rechte und Einkünfte des Pfarrers, 1772.09.24 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 6.BMV/14
Title:Entscheid des bischöflichen Generalvikars im Streit zwischen dem Pfarrer und dem Kapitel um Rechte und Einkünfte des Pfarrers
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Rechtsakt-Typ:Rechtsentscheid
Überlieferungsform:Einzelabschrift
Ausstellungsort:Konstanz
Creation date(s):9/24/1772
Aussteller:Franz Joseph Freiherr von Deuring, Generalvikar
Adressat:(Kollegiatstift St. Pelagii zu Bischofszell)
Regest:Franz Joseph Freiherr von Deuring [de Deuring] entscheidet im Konflikt zwischen Pfarrer Uttiger und dem Kapitel um Rechte und Einkünfte des Pfarrers:
1. dass der Novalzehnten, mit Ausnahme des im "donationsbrief" der Kirche zugesprochenen Teils, gemäss dieser Urkunde dem Pfarrer zustehe;
2. dass der Pfarrer gleich anderen Chorherren befähigt ist, Stiftsämter auszuüben;
3. dass er nicht vom Seniorat auszuschliessen sei;
4. dass der Kaplan dem Pfarrer Beihilfe [subsidium] zu leisten habe.
Der Generalvikar gibt seinem Befremden über die Leidenschaftlichkeit Ausdruck, mit der einige Stiftsherren, darunter Chorherr Müller, nach Beweisen für eine verminderte Rechtsstellung des Pfarrers suchen. Die Prozesskosten hat die unterlegene Partei zu tragen, und das Kapitel wird verpflichtet, Pfarrer Uttiger in seinen ihm zustehenden Rechten zu verteidigen.
Dorsualvermerk:Copia des von tit. herrn general vicarius de Deuring zu Costantz an hiesige collegiat erlassenen schreibens, wie selbes vor capitul abgelesen, und anno 1772 sub No. 25 einregistriert - und in das stüfftsarchiv gelegt worden, puncto der pfärrlichen rechtsamben.
Sprachen:Deutsch
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:21.3 x 33.8
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:(Angezeigt:) Unterschrift des Ausstellers
Contains also:Prozesseinlage [species facti] des Kapitels zu den vier Forderungen des Plebans Uttiger: 1. Dass der Stiftskaplan dem Pfarrer ohne Abgeltung "in subsidium zu seyn schuldig" sei; 2. dass der Pfarrer gleich anderen Stiftsämter ausüben könne; 3. dass alle Novalzehnten ihm "privative" zugehören; 4. dass er nicht vom Seniorat auszuschliessen sei. Die sechsseitige, undatierte und von den Chorherren Kustos Jauch, Hauser, Weber, Freiherr von Thurn, Stulz und von Flüe eigenhändig unterschriebene Prozesseinlage ist später von Pupikofer unter der Signatur BMV 14b der Urkundenabschrift BMV 14 zugesellt, im Repertorium jedoch nicht vermerkt worden.)
Kommentar des Staatsarchivs:Zum Konstanzer Generalvikar Franz Joseph Dominik von Deuring vgl. HS I/2.2, S. 576 f.
Das vermutlich zu Pupikofers Zeiten noch vorhandene Original fehlte und dürfte im Katholischen Pfarreiarchiv Bischofszell zu suchen sein.
Die Kopie zeigt die unverwechselbare Handschrift von Stiftsamtmann Tschudi.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): BMV 14
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'9
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2020).
Digitalisat:2020
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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