7'30, 4.Pr/11k, 1 Hauptmann Jos Helmlin bezeichnet die Wahl des Wolfgang Jakob von Bernhausen als ungültig und zeigt die Wahl seines Bruders zum neuen Propst an, 1632.02.13 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 4.Pr/11k, 1
Title:Hauptmann Jos Helmlin bezeichnet die Wahl des Wolfgang Jakob von Bernhausen als ungültig und zeigt die Wahl seines Bruders zum neuen Propst an
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Rechtsakt-Typ:Einsprache
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Schwyz
Creation date(s):2/13/1632
Aussteller:Hauptmann Jos Helmlin (Bruder von Ludwig Helmlin)
Adressat:Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell
Regest:Hauptmann Jos Helmlin ist darüber verständigt worden, dass die auf Präsentation des Hofmeisters und Hauptmanns Zweyer erfolgte Wahl des Domherrn von Bernhausen zum neuen Propst durch die in Baden versammelten Ehrengesandten der V katholischen Orte mit den Ortsstimmen der V katholischen Orte aufgehoben und annulliert worden ist, weil die Ehrengesandten zu einem solchen Entscheid nicht befugt und auch nicht instruiert gewesen seien. Die V katholischen Orte haben daraufhin Helmlins Bruder, den Chorherrn und Sekretär des Stifts St. Michael zu Beromünster [Müister], auf der Grundlage ihres mit päpstlicher Bulle verliehenen Wahlrechtes zum Propst gewählt. Helmlin empfiehlt den Kapitelherren von Bischofszell, seinen Bruder als ihren Propst anzunehmen.
Dorsualvermerk:Eydtgnössische confirmation herrn Wolfgang Jacobs von Bernhausen, hochen thumbstifft Costanz cantor und thumb herrn daselbst probst zuo Bischofzell, so an herrn Johan Christoph Hagern auch gewessen thumbherr in gemelt hohem stifft Costanz und probsten zuo Bischofzell, der dotes verscheiden, an sein stell confirmiert worden.
(Spätere Archivnotiz:) 1632.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:21.0 x 33.0
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Unbesiegelt. Eigenhändige Unterschrift des Ausstellers
Contains also:Abschrift der Konfirmationsurkunde 7'30, 4.Pr/11k, 0 der V katholischen Orte von der Hand Helmlins auf 2 Blatt Papier gleichen Formats wie das Schreiben.
Kommentar des Staatsarchivs:Der Brief, der nach Bekunden des Schreibers "in eil" geschrieben worden ist, ist schwer lesbar. Helmlin schreibt darin, es sei "nach dem tenor der bullen von Rohm die ermelte Badische stimen für ungültig abgeschriben" worden, möglicherweise ein Hinweis auf die beigelegte Abschrift der Wahlurkunde vom 12.12.1631. Dass diese Abschrift dem Schreiben beigelegt war, zeigt auch die Dorsualnotiz von der Hand Helmlins, eine fast wörtliche Abschrift der Dorsualnotiz auf dem Originaldokument.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): PR 11k
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'6
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2019).
Digitalisat:2020
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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