7'30, 4.Pr/8a Erneuerung des verloren gegangenen Lehenbriefes aus dem 15. Jh. über die dem Stift gehörigen Güter der Rutishauser [Rothenshauser] und anderer Zinsbauern in Bottighofen, 1613.06.29 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 4.Pr/8a
Title:Erneuerung des verloren gegangenen Lehenbriefes aus dem 15. Jh. über die dem Stift gehörigen Güter der Rutishauser [Rothenshauser] und anderer Zinsbauern in Bottighofen
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Rechtsakt-Typ:Reverserteilung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):6/29/1613
Aussteller:Jakob, Hans und Weyass Rothenshauser, Gebrüder und Vetter, Heinrich Bollmann, Hans Rothenshauser, Müller, Barbara Stauder, Hans Rothenshausers hinterlassene Witwe, mit Beistand ihres Vogts Klaus Stauder, Hans Rothenshauser (Hansens Sohn), Jeremias Rothenshauser und Lienhart Bollmann
Adressat:Johann Christoph Hager, Dr. beider Rechte, Domherr des Konstanzer Hochstifts, und fürstbischöflicher Rat sowie Propst des Stifts St. Pelagii in Bischofszell; Kustor und Kapitel dieses Stifts
Regest:Jakob, Hans und Weyass Rothenshauser, Gebrüder und Vetter, Heinrich Bollmann [Bolman], Hans Rothenshauser, Müller, Barbara Stauder, Hans Rothenshausers hinterlassene Witwe, mit Beistand ihres Vogts Klaus Stauder, Hans Rothenshauser (Hansens Sohn), Jeremias [Jeremeiass] Rothenshauser und Lienhart Bollmann, alle wohnhaft zu Bottighofen im oberen Thurgau, urkunden, dass vor vielen Jahren Johannes Truchsess, Chorherr des Hochstifts Konstanz und Propst des Stifts St. Pelagii in Bischofszell, dem Hans Märschlin ihren jetzigen Hof um 4 Mutt Kernen, 4 Mutt Haber und 1 Pfund Pfennig, Konstanzer Mass und Währung, verliehen hat, dass der Lehenbrief jedoch seit Jahren "verlegt und verloren" ist. Deshalb und weil die Lehensgüter seither durch Erbschaft und Kauftransaktionen vielfach verändert worden sind, erstellen Stiftspropst Johann Christoph Hager, auch Kustor und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts in Bischofszell eine neue detaillierte Beschreibung dieser Güter und richten darüber einen neuen Lehen- und Reversbrief auf. Die Vertragspunkte sind:
1. Die Lehenträger des Hofs haben wie von Alters her dem Propst in die Stadt Konstanz, nach Kreuzlingen oder Münsterlingen jährlich auf St. Martin vier Mutt Kernen, 4 Mutt Haber und 1 Pfund Pfennig abzuliefern.
2. soll um diesen Zins der "Rothenshauser Hof" in Bottighofen mit allem seinem Zubehör der Propstei in Bischofszell pfandbar und verschrieben sein und bleiben, und die Lehenträger sollen davon nichts ohne Einwilligung des Propsts verkaufen noch versetzen.
3. Da auf dieser Erde nichts beständig ist, sollen die Lehenträger alle zwanzig Jahre auf ihre Kosten eine neue Güterbeschreibung fertigen und dem Propst vorlegen, wie dies nun Hans Rothenshauser, der "obere Müller", und Hans Rothenshauser, Weyassen Sohn, als Träger der beschriebenen Lehen tun.
4. Wenn ein Lehensträger stirbt oder sein Lehen abtritt, soll der neue Lehensträger innert Monatsfrist beim Propst vorstellig werden, bei 4 Gulden Strafe im Fall des Unterlassens.
5. Die Lehenträger sollen ihre Güter wie bis anhin nutzen und niessen, auch verkaufen oder versetzen; doch soll ein jeder Käufer innert Monatsfrist beim Propst um die Belehnung anhalten, wie es das Urteil des ehemaligen Landvogts Christoph Sonnenberg von Luzern vom Jahre 1536 vorschreibt.
6. Mit dem Vertrag soll aller Streit zwischen beiden Parteien aufgehoben und die Rothenshauser sollen wie von Alters her getreue Zins- und Lehensleute ihres Herrn, des Propsts von Bischofszell, sein und bleiben.
Es folgt die Beschreibung der Lehensgüter und ihrer aktuellen Inhaber: Zwei Häuser samt darzu gehöriger Hofstatt, Stadel und Torkel samt Kraut- und Baumgarten, zwei Juchart Reben und ein Juchart Ackerland, alles zu Bottighofen im Dorf gelegen; ferner (mit Angabe der jetzigen Anstösser lokalisierte) Rebberge, Äcker und Wiesen auf dem Guggenbühel (dort u.a. der Langenbolacker), im Schüselfeld (dort u.a. der Langacker), in Kalchwaren, im Niderfeld (Breitacker genannt), in Nüsli, in der Woszelg (der Langbolacker), in der Felbenwies, im Seuffenmösli ob Scherzingen und an anderen Orten.
Nachtrag der Kanzlei zu Konstanz vom 29.12.1622: In der Beschreibung sind als nach Bischofszell zinsbare Güter vergessen worden und werden rechtskräftig nachgetragen: 1 Juchart Reben zu Bottighofen im Einfang gelegen.
Dorsualvermerk:Lehen reverss von Bottikoven in der vogtei Eggen gelegen.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:31.2 x 34.8
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:3 Siegel in gedrechselten Holzkapseln an rot-weisser gezwirnter Heftkordel angehängt. Siegler: Stiftspropst Hager mit seinem eigenen Siegel (Malta, rund, 33 mm), Kustos und Kapitel des Stifts St. Pelagii mit dem ovalen Stiftssiegel (30 x 50 mm) sowie Jakob Harder des Rats zu Konstanz und Obervogt auf Eggen mit dem Siegel der Stadt Konstanz (rund, 31 mm) für die Lehennehmer
Kommentar des Staatsarchivs:Johannes Truchsess von Diessenhofen war Propst des Stifts 1442-1481.
Die hier stets Rothenshauser genannten Lehensleute dürften die Vorfahren der noch heute in Bottighofen in grosser Zahl ansässigen Familien Rutishauser sein.
Unklar bleibt weshalb dieses Dokument, obwohl in der Form einer gesiegelten Pergamenturkunde gefertigt, nicht ins chronologische Urkundenverzeichnis aufgenommen worden ist.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <3>
Pupikofersche Signatur (1848): PR 8a
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'6
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2018).
Digitalisat:2020
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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