Ref. code: | 7'30, 3.27/3, 5 |
Title: | Der Präsident des geistlichen Rates und die geistlichen Räte des Bischofs von Konstanz äussern sich zum Kauf einer Chorherrenwohnung zu einem Mortuarium und zu einem als unschicklich empfundenen Madonnenbild |
Preview: |
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Rechtsakt-Typ: | Dekretierung |
Überlieferungsform: | Original |
Creation date(s): | 12/15/1615 |
Aussteller: | Präsident des geistlichen Rates und geistliche Räte des Bischofs Jakob (Fugger) von Konstanz |
Adressat: | Propst und Kapitel zu Bischofszell |
Regest: | Der Präsident des geistlichen Rates und die geistlichen Räte des Bischofs von Konstanz bewilligen auf das Begehren von Propst und Kapitel zu Bischofszell, dass das Stift die genannte Behausung zur Unterbringung eines Chorherrn für 900 fl. erkauft und repariert. Auch sollen sie dazu einen Vorschuss erhalten, aber nicht auf den zur Abzahlung der Schuldenlast angeordneten Rückhalt aus den Einkünften der drei vakanten Kanonikate zurückgreifen. Die Chorherren sollen den Altardienst im Turnus versehen und den verstorbenen Kustos Johann Hilarius von Menlishofen beim Altardienst ersetzen und den Erben des Verstorbenen zu seiner Zeit die vollständige Todespfrund zukommen lassen. Dem jeweiligen Zelebranten soll für jedes (stellvertretend geleistete) Offizium drei Batzen aus der Todespfrund Mennlishofens bezahlt werden. So soll auch in künftigen ähnlichen Fällen verfahren werden. Zum dritten soll das Madonnenbildnis [unser frawen bildt], welches nicht allein das Kruzifix auf dem Hochaltar gegen die Schicklichkeit [contra decorem] verdeckt, sondern auch "etwas frech" ist und vielleicht eher zur fleischlichen Ergötzung als zur Verehrung anspornt [unnd villeicht mehr ad lasciviam alss devotionem incitieren möchte], von diesem Platz entfernt und an einen anderen Ort transferiert werden. |
Dorsualvermerk: | Decretum (...) 1616. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 2 |
Format B x H in cm: | 20.5 x 31.9 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: die Aussteller |
Kommentar des Staatsarchivs: | Im Repertorium fälschlich auf 1616 datiert. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: <6>; BVK Pupikofersche Signatur (1848): XXVII.3/1616 [sic!] Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'5 |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2019). |
Digitalisat: | 2020 |
Reproduktionsbestimmungen, Copyright: | Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau. |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | |
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Usage |
End of term of protection: | 12/15/1635 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=287670 |
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