7'30, 3.27/3, 5 Der Präsident des geistlichen Rates und die geistlichen Räte des Bischofs von Konstanz äussern sich zum Kauf einer Chorherrenwohnung zu einem Mortuarium und zu einem als unschicklich empfundenen Madonnenbild, 1615.12.15 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 3.27/3, 5
Title:Der Präsident des geistlichen Rates und die geistlichen Räte des Bischofs von Konstanz äussern sich zum Kauf einer Chorherrenwohnung zu einem Mortuarium und zu einem als unschicklich empfundenen Madonnenbild
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Rechtsakt-Typ:Dekretierung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):12/15/1615
Aussteller:Präsident des geistlichen Rates und geistliche Räte des Bischofs Jakob (Fugger) von Konstanz
Adressat:Propst und Kapitel zu Bischofszell
Regest:Der Präsident des geistlichen Rates und die geistlichen Räte des Bischofs von Konstanz bewilligen auf das Begehren von Propst und Kapitel zu Bischofszell, dass das Stift die genannte Behausung zur Unterbringung eines Chorherrn für 900 fl. erkauft und repariert. Auch sollen sie dazu einen Vorschuss erhalten, aber nicht auf den zur Abzahlung der Schuldenlast angeordneten Rückhalt aus den Einkünften der drei vakanten Kanonikate zurückgreifen. Die Chorherren sollen den Altardienst im Turnus versehen und den verstorbenen Kustos Johann Hilarius von Menlishofen beim Altardienst ersetzen und den Erben des Verstorbenen zu seiner Zeit die vollständige Todespfrund zukommen lassen. Dem jeweiligen Zelebranten soll für jedes (stellvertretend geleistete) Offizium drei Batzen aus der Todespfrund Mennlishofens bezahlt werden. So soll auch in künftigen ähnlichen Fällen verfahren werden. Zum dritten soll das Madonnenbildnis [unser frawen bildt], welches nicht allein das Kruzifix auf dem Hochaltar gegen die Schicklichkeit [contra decorem] verdeckt, sondern auch "etwas frech" ist und vielleicht eher zur fleischlichen Ergötzung als zur Verehrung anspornt [unnd villeicht mehr ad lasciviam alss devotionem incitieren möchte], von diesem Platz entfernt und an einen anderen Ort transferiert werden.
Dorsualvermerk:Decretum (...) 1616.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:20.5 x 31.9
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: die Aussteller
Kommentar des Staatsarchivs:Im Repertorium fälschlich auf 1616 datiert.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <6>; BVK
Pupikofersche Signatur (1848): XXVII.3/1616 [sic!]
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'5
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2019).
Digitalisat:2020
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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End of term of protection:12/15/1635
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