7'30, 3.27/3, 4 Propst Hager verlangt die Beteiligung der Inhaber der Höfe an den anfallenden Baukosten, während die Baumaterialien vom Stift bezahlt werden sollen, 1606.05.09 (Dokument)

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Ref. code:7'30, 3.27/3, 4
Title:Propst Hager verlangt die Beteiligung der Inhaber der Höfe an den anfallenden Baukosten, während die Baumaterialien vom Stift bezahlt werden sollen
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Rechtsakt-Typ:Reglementierung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):5/9/1606
Aussteller:Johann Christoph Hager (Propst)
Adressat:Kustos und Kapitel zu Bischofszell
Regest:Propst Johann Christoph Hager erwähnt zuerst ein Schreiben von Ihrer fürstlich Gnaden (dem Bischof) wegen dem Vogt von Bischofszell und einigen strittigen Punkten bei der Erhebung des kleinen Zehnten und wendet sich dann der Bezahlung der drei Hofbauten zu: Der Ausbau des Hauses des Kustos wird vom Bischof bewilligt, doch soll die Hälfte der Baukosten vom Kustos und die andere Hälfte samt der verordneten und bereits bezahlten Materialien vom Stift getragen werden. Was das Haus des Herrn Joachim (Wirt) betrifft, so bewilligt der Bischof die Übernahme der Materialkosten durch das Stift, verlangt aber, dass das Übrige vom Chorherrn selbst getragen wird, da er sein Hab und Gut von der Kirche empfangen hat und darum der Kirche nun auch etwas zugute tun soll. Was nun das Haus des Herrn Bachmann [Baachmann], betrifft, so bewilligt der Bischof weder, dass man die von der Kirchenfabrik geliehenen 60 fl. dem Schuldner nachlässt noch dass das Stift sich weiter am Bau beteiligt. Wenn Bachmann vermeine, weiter zu bauen, solle er dies aus dem Seinigen bezahlen und sich sparsamer verhalten und desto weniger "auff die burgstuben gehen"; eine Bemerkung, welche der Bischof gewiss "proprio motu" (auf eigenen Antrieb) getan habe.
Dorsualvermerk:1606. Disposition wegen den bauw kösten, die chorhöff betreffend.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:20.0 x 33.1
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Zum Briefverschluss aufgedrücktes Wachssiegel (ab). Siegler: Der Aussteller mit eigenhändiger Unterschrift.
Kommentar des Staatsarchivs:Ein Chorherr Bachmann ist bei Geiger, Chorherrenstift, 1958, nicht bezeugt, doch könnte Johann Theodor Buchmann (Chorherr 1602-1618) gemeint sein.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): XXVII.3/1606
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): -
Zettelrepertorium (1937): 7'30'5
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2019).
Digitalisat:2020
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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