7'30, 2.1/77 Beat Blarer von Wartensee wird zum neuen Kustos gewählt, 1557.04.04 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 2.1/77
Title:Beat Blarer von Wartensee wird zum neuen Kustos gewählt
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Rechtsakt-Typ:Wahl; Verleihung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Bischofszell, am gewohnten Ort des Stiftskapitels
Creation date(s):4/4/1557
Ausstellungsdatum:vor mittag ungevarlich umb die fünfti stund
Aussteller:Melchior Scherb, Stadtschreiber zu Bischofszell und aus kaiserlicher Macht offener Notar
Adressat:Propst und Kapitel des Chorherrenstifts St. Pelagii; Beat Blarer von Wartensee
Regest:Vor Melchior Scherb, Notar und Stadtschreiber zu Bischofszell und im Beisein von Jakob Seiler [Sailer], Propst, Silvester Rimli, Beat Blarer von Wartensee, Hieronymus Kyd [Kid], Hans Bilgeri Seiler [Sailer] und Jakob von Helmsdorf [Helmstorff], Chorherren, gibt der Propst den Hinschied von Stiftskustos Rudolf Jung bekannt. Zur Wiederbesetzung der verwaisten Kustorei werden nach altem Brauch und Herkommen Kaspar Schwarzacher [Schwartzacher], der Schulmeister des Stifts, und Fridolin Burkhart [Burckhart], der Mesmer, durch einen Eid auf Gott und die Heiligen verpflichtet, die Wahl unparteiisch vorzunehmen und die Voten einzusammeln [söllich grün inzenemmen]. Die Wahlhelfer, die gleichzeitig als Zeugen amten, zeigen nach Auszählung der Stimmen die Wahl von Beat Blarer von Wartensee zum Kustos an, worauf dieser vereidigt und in das Lehen eingewiesen wird.
Dorsualvermerk:(Zeitgleich:) Instrumentum electionis domini custodi Beati Blarer de Wartensee, anno 1557.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:38.5 x 36.0
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Unbesiegeltes Notariatsinstrument. Gezeichnetes Notariatssignet mit dem Motto "Non est gloriosa victoria, nisi ubi fuerint laboriosa certamina" des Melchior Scherb, Stadtschreiber zu Bischofszell und aus kaiserlicher Macht offener Notar
Kommentar des Staatsarchivs:Die im Notariatsinstrument vorkommenden weiblichen Substantive "rün" und "grün" entsprechen dem Begriff "rûn" im Schweizerischen Idiotikon Bd. 6, Sp. 1016-2020, der für "geheime Abstimmung", insbesondere "das Stimmabgeben in das Ohr einer beeidigten Magistratsperson" steht. Davon abgeleitet ist das Verb "runen" bzw. "grünen", das für im spezifischen Sinn "wählen durch ins Ohr flüstern" bedeutet und im allgemeinen Sinn der Bedeutung unseres Verbs "rune", hochdeutsch "raunen" entspricht.
Verweise:Zum Stadtschreiber Melchior Scherb vgl. Kommentar in StATG 7'30, 2.1/74.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: -
Pupikofersche Signatur (1848): I/1557
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 641
Zettelrepertorium (1937): 7'30'3
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2018).
Digitalisat:2020
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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End of term of protection:4/4/1577
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Accessibility:Oeffentlich
 

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