Ref. code: | 7'30, 2.1/71 |
Title: | Eidgenössischer Abschied betreffend Übertragung einer Pfründe durch Resignation |
Preview: |
|
1
|
|
2
|
|
Rechtsakt-Typ: | Abschied |
Überlieferungsform: | Einzelabschrift |
Ausstellungsort: | Baden |
Creation date(s): | 9/7/1553 |
Ausstellungsdatum: | ... sibenden tag september na... tausent fünffhundert fünf ... |
Aussteller: | Die Räte und Sendboten der VII in Baden zur Jahrrechnung versammelten eidgenössischen Orte |
Adressat: | Ulrich Seiler, alt Landvogt der Grafschaft Toggenburg; Ulpian Moser, Burger zu Konstanz; Silvester Rimli als Vertreter von Kustos und Kapitel des Chorherrenstifts St. Pelagii |
Regest: | Die Räte und Sendboten der VII in Baden versammelten eidgenössischen Orte, nämlich Burgermeister Hans Ulrich Lavater [Lafater] und Stadtschreiber Johannes Escher [Äscher] von Zürich, alt Schultheiss Johannes Hug von Luzern, Landammann und Ritter Josue von Beroldingen [Beralingen] von Uri, Landammann Jörg Reding von Schwyz, der Nidwalder alt Landammann und Ritter Niklaus Imfeld [im Veld] von Unterwalden, Ammann Johannes Letter [Lätter] von Zug und alt Landammann Joachim Bäldi [Belldy] von Glarus, befinden im Streit zwischen Ulrich Seiler [Seiller], alt Landvogt der Grafschaft Toggenburg, und Ulpian Moser, Burger zu Konstanz, über eine durch den Tod von Hieronymus Moser ledig gewordene Pfründe. In der Verhandlung vor der zuletzt in Baden abgehaltenen Jahrrechnungsversammlung hat Landvogt Seiler dargelegt, sein Sohn Hans Bilgeri Seiler habe von Propst und Kapitel des Stifts St. Pelagii zu Bischofszell eine Wart und Expektanz auf diese Pfründe zugesprochen erhalten, ungeachtet der Tatsache, dass Hieronymus Moser, Ulpian Mosers Sohn (da er noch ein Kind gewesen sei), auf seine Pfründe resigniert habe. Wenn die Chorherren nach Belieben auf solche Pfründen resignierten, sie übergeben und verkaufen könnten, "wem und wo sy wellen, so müeste sein sohn woll sein lebenlang warten" und seine verbriefte Expektanz wäre vergeblich. Die eidg. Gesandten, die an solchem Resignieren und Verkaufen von Pfründen "kleins gefallen gehabt", haben nun den Chorherrn Silvester Rimli als Vertreter von Kustos und Kapitel des Stifts nach Baden bestellt und erkennen, es könne sich das Stift weiterhin an die von Papst Alexander festgelegte Pfründenordnung halten ... (Textverlust) |
Dorsualvermerk: | (Pupikofer:) 1540? Eidg. Abschied betreffend Übertragung der Präbende durch Resignation. (20. Jh.:) 7. Sept. 155(3). S. EA 4, Ie, p. 799, 827. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 2 |
Format B x H in cm: | 21.4 x 34.5 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Unbesiegelt |
Kommentar des Staatsarchivs: | Zur Datierung: Laut EA 4, Ie, S. 799 f., beschweren sich Kustos und Kapitel in einem an Zürich gerichteten Beschwerdebrief vom 05.08.1553 über einen Eidg. Abschied, der ihnen anlässlich einer Kapitelversammlung in Bischofszell von Johann Seiler, alt Landvogt zu Lichtenteig, in Kopie vorgelegt worden sei, und nach dem die Chorherrenpfründe, auf die einstmals Hieronymus Moser resigniert habe, nun dem Johann Bilgeri Seiler, Sohn des Landvogts, als dem ältesten Warter zugesprochen werde. Das Stift habe nicht nur keine Kopie dieses Abschieds erhalten, es sei auch nicht zur Verhandlung geladen worden, und der von Seiler vorgelegte Wortlaut laufe den alten Gewohnheiten, Bräuchen und Herkommen des Stifts zuwider. Die Beschwerde des Stifts, die vom Bischof von Konstanz gestützt wird, führt in der Folge offenbar zu einer Revision des Abschieds, weil er (wie im Beschwerdebrief des Stifts vom 05.08.1553 festgestellt wurde) den Gebräuchen und verbrieften Rechten des Kollegiatstifts (so dem Privileg Papst Alexanders IV. von 1256) zuwiderlaufe, während die Resignation des Hieronymus Moser zugunsten seines Vaters nun offenbar als rechtmässig erachtet wird. Im sichtbaren Teil unseres Abschieds mit der deutlichen Rüge an die Adresse des Stifts für dessen Praxis der Pfründenvergabe deutet eigentlich nur gerade der ausdrückliche Bezug auf das angesprochene Privileg Papst Alexanders IV. darauf hin, dass in Baden am 07.09.1553 die Pfründenvergabe des Stifts und die Rechte des Ulpian Moser gegen diejenigen des Hans Bilgeri Seiler gestützt worden sind. Da an der Jahrrechnungstagung vom 04.09.1553 in Baden aber die oben erwähnten Gesandten der VII Orte anwesend waren (EA 4, Ie, S. 827), handelt es sich bei unserem Fragment gleichwohl um die Revision des zuvor an der Jahrrechnungstagung in Baden vom Juni 1553 erlassenen Abschieds, getätigt ebenfalls in Baden am 07.09.1553, also am vierten Tag der Verhandlungen. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: FC; ad No. 11 Pupikofersche Signatur (1848): I/1540 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'3 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Nachgeleimt; Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt; wässrig entsäuert (2019). |
Digitalisat: | 2020 |
Reproduktionsbestimmungen, Copyright: | Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau. |
|
Containers |
Number: | 1 |
|
Files |
Files: | |
|
Usage |
End of term of protection: | 9/7/1573 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
|
URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=275711 |
|
Social Media |
Share | |
|