Ref. code: | 7'30, 1.FC/8 |
Title: | Bischof Jakob Fugger und das Stift kommen überein, die Statuten von 1602 zu ergänzen |
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Rechtsakt-Typ: | Vergleich Dekretierung |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Konstanz |
Creation date(s): | 3/8/1606 |
Aussteller: | Bischof Jakob (Fugger); Propst, Kustos und Kapitel des Stiftes St. Pelagius in Bischofszell |
Adressat: | Stift St. Pelagius in Bischofszell |
Regest: | Bischof Jakob (Fugger) ergänzt in einem Vergleich und in Übereinkunft mit Propst, Kustos und Kapitel des Stiftes St. Pelagius in Bischofszell die neuen Statuten, die noch sein Vorgänger, Bischof Johann Georg (von Hallwyl) bestätigt hat. Die Ergänzungen werden nötig, weil die Untersuchung [inquisitio] des Bischofs zur Erkenntnis geführt hat, dass die Verschuldung des Stifts auch nach Durchsetzung der neuen Ordnung weiter zugenommen hat, und sie haben zum Ziel, die Schuldenlast zu tilgen: 1. Bis zur Abzahlung der Schuldenlast solle dem Propst jährlich nur noch 100 Taler (jeder zu siebzehn Batzen Konstanzer Münzgewichts), d.h. 113 Gulden und 15 Batzen, ausbezahlt werden. 2. Bis zur Abzahlung der Schuldenlast sollen dem Propst (der nach Statuten Anrecht auf alle Fasnachtshennen hat) nur noch 8 Fasnachtshennen (beziehungsweise der Geldbetrag davon) abgegeben und die restlichen unter die neuen Präbenden oder Kanonikate verteilt werden. 3. Bis die Schulden abbezahlt und 6000 Gulden Kapital neu angelegt sind, solle den residieren Chorherren an Geld und Früchten ausgeteilt werden, worauf sie Anrecht haben. Was von den unbesetzten der 9 Kanonikate übrig bleibt, solle der Stiftsamtmann für die Ablösung der Schuldenlast einsetzen. 4. Der Stiftsamtmann solle die ordentlichen und ausserordentlichen Ausgaben des Stifts gleichmässig aus den 9 Stiftspfründen, den besetzten und den unbesetzten, begleichen. 5. Weil der Zustand der Stiftswaldungen zu Bauholzmangel geführt hat, sollen die einzelnen residierenden Chorherren nicht mehr als 12 gemeine Bischofzeller Klafter Holz jährlich (und nicht mehr wie bisher nach Belieben) aus den Waldungen beziehen dürfen. 6. Um Streit zwischen dem Amtmann und den Chorherren wegen der Verteilung der Stiftseinkünfte zu vermeiden, so soll der Amtmann den residierenden Chorherren um Weihnachten und auf ihr Begehr das Jahr hindurch "zu erhaltung ihrer haushaltung" von ihrem Anteil geben, was sie benötigen. 7. Die neugewählten Chorherren sollen neben den zwei bisherigen Karenzjahren auch während eines dritten Karenzjahres auf ihre Einkünfte verzichten. Davon ausgenommen ist allein die Pfarrpfründe. |
Dorsualvermerk: | Fürstlicher bischofflicher consens, wie dass jarliche interesse so woll aus pfründen alss drey vacirenden canonicaten lohn den schulden kost und furschlag des stifftes soll angewendt werden. 1606 |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier, mit Seidenkordel gebunden. |
Anzahl Blätter: | 6 |
Format B x H in cm: | 21.0 x 33.0 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Das fürstbischöfliche Vikariatssiegel und das Siegel des Stifts auf Siegelkordel auf das letzte beschriebene Blatt gedrückt, mit Papier belegt. Siegler: Die Aussteller. |
Contains also: | Formlose Abschrift des 18. Jahrhunderts. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: No. 42 (gestrichen); No. 8 FC Pupikofersche Signatur (1848): FC 8 Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'0 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2018). |
Digitalisat: | 2020 |
Reproduktionsbestimmungen, Copyright: | Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau. |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | |
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Usage |
End of term of protection: | 3/8/1626 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=266295 |
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