Ref. code: | 7'30, 1.FC/7, 0 |
Title: | Stiftspropst Johann Jakob Blarer von Wartensee erlässt im Einvernehmen mit Bischof Mark Sittich neue Vorschriften zur ordentlichen Gestaltung des Gottesdienstes, zur kanonischen Lebensführung der Chorherren und zur Pflege der Stiftsgüter |
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Rechtsakt-Typ: | Dekretierung |
Überlieferungsform: | Einzelabschrift |
Creation date(s): | between 7/1583 and 1589 |
Aussteller: | Propst Johann Jakob Blarer von Wartensee |
Adressat: | Stiftskapitel des Stifts St. Pelagius |
Regest: | Stiftspropst Johann Jakob Blarer von Wartensee erlässt nach einem persönlichen Augenschein in Bischofszell im Juli 1583 im Einvernehmen mit Bischof Mark Sittich neue Vorschriften zur ordentlichen Gestaltung des Gottesdienstes nach den Vorschriften und Gebräuchen der katholischen Kirche. Die Chorherren sollen sich einer priesterlichen Lebensführung befleissigen. Stiftsgeistliche und andere Stiftspersonen sollen nach dem Läuten der Kirchenglocken während des Gottesdienstes "nit uss und inn louffen, schwätzen und andere unbefüegten sachen" tun. Die Chorherren werden zum regelmässigen Messdienst und im Falle der Verhinderung zu ordentlicher Stellvertretung verpflichtet. Die Priester sollen gemäss den Synodalkonstitutionen gekleidet sein und in der Kirche wie auf der Gasse gebührlich und ehrbar einhergehen. Was die Kirchenfabrik anbelangt, ist Jakob von Helmstorff zu einer gewissenhaften Pflege der Einkünfte und Gülten angehalten. Liturgische Gewänder, Kirchenkleinode, Kelche usw. sollen gepflegt und bei Bedarf vom Amtmann repariert oder ersetzt werden. Der Amtmann wird angehalten, Ordnung ins Bussenwesen zu bringen und ein Bussenbuch zu führen und zusammen mit dem Weihermeister die Fischerei in den Weihern zu beaufsichtigen. Um dem üblen Zustand der Stiftswaldungen abzuhelfen, ist Felix Haller, dem neuen Pfarrer, auferlegt, als ein Ober-Bannwart die Waldpflege zu fördern und zu überwachen. Die Vorschriften enden mit Massnahmen zur finanziellen Besserstellung der Pfarrpfründe und der Kaplaneien. |
Dorsualvermerk: | Placet. Statuten des herrn Johann Jacob Blarer probst, wie sich die chorherren in ihren gaistlichen sachen (...) verhalten sollen. Brobst. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier, fadengeheftet |
Anzahl Blätter: | 11 |
Format B x H in cm: | 21.2 x 33.9 |
Kommentar des Staatsarchivs: | Das Papierheft mit deutschsprachigen Vorschriften für die Ordnung im Stift und von Pupikofer mit "Statuten von Propst Blarer" beschriftet und von späterer Hand mit dem Datum "1602" versehen, stammt aus der frühen Phase der Amtsführung dieses Propstes unter Bischof Mark Sittich von Hohenems (1561-1589) und ist in die Zeit um oder unmittelbar nach Juli 1583 zu datieren. Es handelt sich dabei um eine auf die geistliche Amtsführung und die Pflege der Stiftsbesitzungen beschränkte frühe Fassung der Statuten von 1602 bzw. um einen Entwurf zu einer solchen, worauf die vielen Ergänzungen und Korrekturen von der Hand des Schreibers hinweisen. Dieses Papierheft lag aufgrund der Pupikoferschen Signatur ursprünglich in einer der Abteilungen des toten Archiv (II?) und hat im 20. Jh. fälschlicherweise die Signatur FC 6 erhalten, gehört aber eindeutig zu FC 7. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: T Pupikofersche Signatur (1848): Statuten von Propst Blarer Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): - Zettelrepertorium (1937): 7'30'0 |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2019). |
Digitalisat: | 2020 |
Reproduktionsbestimmungen, Copyright: | Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau. |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1608 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=265053 |
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