7'30, 19.20/1 Hans Bötschi überschreibt der Kirche und Pfrund zu Elenswil (heute: Neukirch an der Thur) einen Zins und bestimmt aus dem Erlös eine Seelgerätstiftung für sich, seine Frau, seine Vorfahren und seine Nachkommen, 1486.11.06 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 19.20/1
Title:Hans Bötschi überschreibt der Kirche und Pfrund zu Elenswil (heute: Neukirch an der Thur) einen Zins und bestimmt aus dem Erlös eine Seelgerätstiftung für sich, seine Frau, seine Vorfahren und seine Nachkommen
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Rechtsakt-Typ:Zinsverschreibung
Seelgerätstiftung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:(Schönenberg)
Creation date(s):11/6/1486
Ausstellungsdatum:uff Mentag vor sant Martins tag
Aussteller:Heini Suter, Ammann zu Schönenberg
Adressat:Hans Bötschi; (Kollegiatstift Bischofszell)
Regest:Vor Heini Suter, Ammann zu Schönenberg [Schonnenberg], der mit der Gewalt des Bischofs von Konstanz und an Stelle und im Namen von Ludwig von Helmsdorf [Hälmstorf], Ritter, Vogt zu Bischofszell, zu Schönenberg [Schönnenberg] öffentlich zu Gericht sitzt, begabt Hans Bötschi [Bötzschy], genannt Botz, durch seinen erwählten Fürsprech die Kirche und Pfründe, "so die wurde gestift", zu Neukirch [Elenswil] mit einem jährlich auf den Martinstag auszurichtenden nicht aufhebbaren [an allen abgang] Zins von 10 Schilling Konstanzer Währung ab seinem Weingarten an der Mühlehalde [Múlyhalden], an zwei Orten an die Strasse und auch an einen Acker, hinter der Hofwiese gelegen, sowie an des genannten Bischofs von Konstanz Güter anstossend. Die Schenkung geschieht unter folgender Bedingung und Rechtsform [mit solichem geding und in dem rechten]: Von den jährlich abzuliefernden 10 Schilling Pfennig sollen auf jede der 4 jährlichen Fronfastenzeiten 2 1/2 Pfennig für eine Jahrzeit für den "Botzen" und dessen Ehefrau, seine Vor- und Nachfahren und besonders für alle, die ihre Beiträge [hilff und stür] für das genannte Gotteshaus geleistet haben, ausgerichtet werden. Die Jahrzeit soll mit einer Seelenmesse begangen werden und hernach soll man mit Kreuz und Weihwasser über die Gräber gehen, Gott den Herrn für sie bitten und alle Fronfasten das Weihwasser auf die Gräber sprengen. Falls diese Jahrzeit einmal nicht ausgerichtet würde, so sollen die Inhaber des Weingartens in diesem Jahr von ihrer Zinspflicht befreit sein. Die Pfleger der Kirche zu Neukirch [die pfläger der kilchen zü Elenswil] begehren Beurkundung der Schenkung.
Dorsualvermerk:Der kilchen zu Serischwil brief um X ß den. geltz ab dem wingarten.
(Nachtrag Mitte 16. Jh.:) Der jartag wirt nit gelesen, consequenter ungültig.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:47.5 x 19.4 + 3.5 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Wachssiegel (30 mm) an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Der Aussteller mit dem Siegel des oben erwähnten Ludwig von Helmsdorf [Hälmstorf]
Kommentar des Staatsarchivs:Die Formulierungen in der Urkunde legen nahe, dass in Neukirch zu dieser Zeit bereits ein von Kirchenpflegern verwaltetes Gotteshaus besteht, die Pfründe zur Versorgung des Priesters hingegen noch nicht förmlich gestiftet wurde.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: <31>; 27; No. 36; N.
Pupikofersche Signatur (1848): XX.1486
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 325
Zettelrepertorium (1937): 7'30'18
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; trockengereinigt (2022).
 

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