Ref. code: | 7'30, 34.ZII/1a |
Title: | Ein eidgenössischer Abschied schützt das Recht des Stifts, seine Zehnten ohne ein Zugrecht des Gerichtsherrn und der Gerichtsgenossen an beliebige Leute verleihen zu können |
Preview: |
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Rechtsakt-Typ: | eidg. Abschied |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Baden |
Creation date(s): | 6/28/1577 |
Aussteller: | Die Räte und Sendboten der sieben eidgenössischen Orte Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus |
Adressat: | Propst und Kapitel des Stifts St. Pelagii in Bischofszell |
Regest: | Vor den Räten und Sendboten der sieben eidgenössischen Orte, nämlich von Zürich Hans Brem, Bürgermeister, und Konrad Escher, Säckelmeister und des Rats, von Luzern Ludwig Pfyffer, Ritter, Schultheiss und Bannerherr, und Niklaus Cloos [Kloß], Venner und des Rats, von Uri Heinrich Püntener [Püntiner], Landammann, von Schwyz Hans Gasser, Ritter, Landammann, von Unterwalden nid dem Wald Hans Waser, Ritter, Landammann, Ritter und Bannerherr, von Zug Niklaus Iten [Ytta], des Rats, und von Glarus Melchior Hässi [Hëssi], Landammann, erscheint Heinrich Bridler [Brydler], Amtmann des Stifts St. Pelagii in Bischofszell und bringt namens von Propst und Kapitel vor, dass sie dieses Jahr ihren Zehnten zu Berg zwei Ehrenmännern [eerenmannen] von Mauren [Muri] verliehen haben, wie sie dies von alters her, ungehindert von Gerichtsherren und Untertanen, getan haben. Dagegen hat nun der Gerichtsherr von Berg Einspruch erhoben in der Meinung, er und seine Gerichtsleute [grichtslüth] besässen die Gewalt, solche Zehnten an sich zu ziehen und zu lösen. Darauf haben die genannten beiden Bauern [puren] vor dem Landvogt Wendel Pfyffer von Luzern ihr Recht gesucht. Der Landvogt hat daraufhin geurteilt [erkhënnt], dass Gerichtsherr Georg von Ulstatt [Jörgen Ulstett] kraft seiner Gerichtsherrlichkeit das Zugrecht auf verliehene Zehnten haben soll, es sei denn, dass Propst und Stiftsherren den Zehnten selbst einsammeln liessen [selbs insamlen unnd infüeren lassen]. Gegen dieses Urteil wehren sich die Stiftsherren mit der Begründung, der Zehnten sei ein bewegliches Gut [ein varende hab]. Bei einem Zugrecht des Gerichtsherrn und seiner Gerichtsleute auf ihre Zehnten könnten sie keinen Auswärtigen [ussäß] mit Zehnten mehr belehnen. Deshalb bitten die Stiftsherren die Eidgenossen, den genannten Entscheid [erkantnuß] des Landvogts wieder aufzuheben und sie in der Verleihung des Zehnten bei ihren Bräuchen, Rechten, Freiheiten und Vorrechten [gerechtigkeitten] und zu belassen. Nach Anhörung des Amtmanns beschliessen die sieben Orte, dass der genannte Entscheid des Landvogts wieder aufgehoben sein soll und es bezüglich der Rechte des Stifts auf die Verleihung des Zehnten beim Alten bleiben solle. Der Amtmann begehrt Beurkundung des Beschlusses. |
Dorsualvermerk: | Abscheyd vonn Baden, das ein stifft seine zehenden verlyhen mag, wenn sy wellen, one inntrag menigclich(en). Anno 1577. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Pergament |
Anzahl Blätter: | 1 |
Format B x H in cm: | 56.8 x 23.3 + 5.4 (Plica) |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Wachssiegel (32 mm) in runde Wachsschüssel (44 mm) eingelassen und an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Die Aussteller mit dem Siegel des Wolfgang Lussi, des Rats zu Unterwalden, Landvogt zu Baden |
Kommentar des Staatsarchivs: | Zwischen 1575 und 1582 war die Gerichtsherrschaft Berg - das einzige Mal in ihrer Geschichte - in den Händen eines protestantischen Gerichtsherrn, des Augsburgers Georg von Ulstatt (vgl. Giger, Gerichtsherren, S. 80), der sich bemühte, seine eigenen und die Rechte seiner Untertanen - zumal in kirchlichen Angelegenheiten (vgl. die Urkunden StATG 7'30, 17.19/3-5) - gegen die Ansprüche des Stifts zu stärken. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: No. 4; <1 (auf Rasur)>; Z.II.No. 1.a Pupikofersche Signatur (1848): ZII.1a Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 710 Zettelrepertorium (1937): 7'30'44 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Siegel gereinigt; trockengereinigt (2023). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
End of term of protection: | 6/28/1597 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=262066 |
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