7'30, 36.26/1 Das Stift bescheinigt, der Adelheid Rietmann und ihren Töchtern Ursula und Elisabeth sowie deren Vogt Konrad Stocker von Bischofszell 152 Pfund Pfennig schuldig zu sein, und gibt diesen dafür einen Zins ab dem Kornzehnten des Stifts in Leimbach, 1487.06.21 (Dossier)

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Ref. code:7'30, 36.26/1
Title:Das Stift bescheinigt, der Adelheid Rietmann und ihren Töchtern Ursula und Elisabeth sowie deren Vogt Konrad Stocker von Bischofszell 152 Pfund Pfennig schuldig zu sein, und gibt diesen dafür einen Zins ab dem Kornzehnten des Stifts in Leimbach
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Rechtsakt-Typ:Schuldbescheinigung
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):6/21/1487
Ausstellungsdatum:uff Donstag nach sanct Vits tag
Aussteller:Kustos, Chorherren und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts in Bischofszell
Adressat:Adelheid Rietmann und ihre Töchter Ursula und Elisabeth sowie deren Vogt Konrad Stocker
Regest:Kustos, Chorherren und Kapitel des St.-Pelagius-Stifts in Bischofszell bekennen, dass sie von Adelheid Rietmann [Rietmenin], weiland Hans Rietmanns [Rietman] Witwe, und von ihren Töchtern Ursula und Elisabeth sowie deren Vogt Konrad Stocker, Bürger von Bischofszell, 152 Pfund Pfennig Konstanzer Währung eingenommen haben. Damit haben sie einen Schuldbrief, den Hans Stoss [Stoß], der Goldschmied von Konstanz, wegen des Schreins [als von des sarchs wegen] besass, lautend auf 180 Rheinische Gulden, abgelöst und bezahlt und auch das Kappengeld [cappen gelt] zweier Chorherren, das auch für diesen Schrein [sarch] entlehnt worden ist, zurückerhalten [ze übergülden komen], womit man zwei Chorkappen kaufen mag. So haben sie das Geld für den Bau und die Zierde ihres Stifts, Gott zu Lob und dem würdigen Heiligtum [hailtum] der hl. Pelagius und Theodor zur sichtbaren Verschönerung [zů mercklicher zierung] verwendet. Und für die genannte Summe von 152 lb. den. geben sie mit der Einwilligung ihres Propstes Heinrich Nithart [Nitthart], Domherr des Hochstifts Konstanz, der Adelheid Rietmann, ihren beiden Töchtern und ihrem Vogt ein jährlich auf den Martinstag (11.11.) und erstmals auf den 11.11.1487 fällig werdendes Zinsgeld von 7 Pfund und 12 Schilling Pfennig ab ihrem Kornzehnten von Leimbach samt dessen Rechten und Zubehör. Dieser wird als Unterpfand für regelmässige Zinszahlung eingesetzt und kann jederzeit zum genannten Hauptgut eingelöst werden, und zwar vor Johann Baptist (24.06.) ohne und nach diesem Termin mit dem Jahreszins.
Dorsualvermerk:152 lb. den houptgut, dem Riedtmann zu Bischoffzell.
Dem Schaten(?) den zins abgelöst VII lb. XII ß den.
Schuldt-brieff, so von dem stüfft abgelösst worden.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:60.6 x 25.2 + 4.7 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Ehemals zwei Siegel an Pergamentstreifen angehängt (ab). Siegler (angezeigt): die Aussteller mit ihrem Kapitelsiegel. Propst Heinrich Nithart zum Zeichen seines Einverständnisses mit seinem Siegel
Kommentar des Staatsarchivs:Die Urkunde ist zum Zeichen, dass die Schuld abgelöst worden ist, mit Schnitten und der Entfernung der Siegel als ungültig gekennzeichnet worden.
Alte Signaturen:Signaturen vor 1770/71: QV; N. 45; B
Pupikofersche Signatur (1848): XXVI.1487
Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 326
Zettelrepertorium (1937): 7'30'53
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Trockengereinigt (2024).
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:6/21/1507
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=256721
 

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