7'702, 0/33 Das Gericht zu Ermatingen urteilt in Sachen der Gemeinden Salenstein und Fruthwilen gegen Herrn Eustach von Landsfried auf dem Narrenberg, 1583.02.05 (Dossier)

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Ref. code:7'702, 0/33
Title:Das Gericht zu Ermatingen urteilt in Sachen der Gemeinden Salenstein und Fruthwilen gegen Herrn Eustach von Landsfried auf dem Narrenberg
Rechtsakt-Typ:Urteilsspruch
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Ermatingen
Creation date(s):2/5/1583
Aussteller:Heinrich von Mandach, Ammann zu Ermatingen
Adressat:Gemeinden Salenstein und Fruthwilen; Eustach von Landsfried
Regest:Vor Heinrich Mandach, Ammann zu Ermatingen, erscheinen am 28. Januar 1583 Konrad Morgen, Hans Rickenbach, Jerg Feurer und Jerg Yt im Namen und als Anwälte der Gemeinden Salenstein und Fruthwilen und als Käger gegen Junker Eustach von Landsfried zu Tachsperg und Arnshalden, vertreten durch Elbin Fröhlich von Mannenbach. Die Klage lautet dahin, Landsfried solle seine Kaufabredung mit ihnen halten und den Kauf ihrer Wälder fertigen. Landsfried stützt sich auf eine Klausel in dem Kaufvertrag, wonach derselbe dahinfalle, dalls der Käufer sich mit dem Hauptgläubiger nicht einigen könne. Nun sei die Einigung noch nicht perfekt. Die Kläger sollen also noch einige Tage Geduld haben. Nachdem die Kläger schriftlichen Beweis erbracht hatten, dass der Reich von Reichenstein tatsächlich mit dem Kauf einverstanden sei, und die Bedingung also erfüllt war, wurde der Landsfried am 5. Februar 1583 pflichtig erklärt, den Kauf zu vollziehen, widrigenfalls die Gemeinden berechtigt seien, auf die Güter des Beklagten zu greifen, soweit sie in den Reichenauischen Gerichten lägen, und ihn eventuell, wo erforderlich, weiter vor Gericht vorzunehmen. Der Anwalt des Beklagten, Elbin Fröhlich, meldet gegen das ergangene Urteil die Appellation an.
Dorsualvermerk:Appellation brieff i[n] baiden gemainden Sallenstain und Fruetweilen cleg[er] aines, contra jr. Eustach von Landtsfridt antwurtter and[er]s thails. De Anno 1583. No. 11 ad 3.tium fas.
Erkendt.
Beschreibstoff:Papier, mit Siegelschnur geheftet
Anzahl Blätter:6
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Siegel aufgedrückt, mit Papierblatt belegt. Siegler: Der Ammann von Ermatingen mit dem Amtssiegel. Handschriftliche Unterschriften von Konrad Gilg und Georg Platter
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 14, 1
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:2/5/1603
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=196241
 

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