Ref. code: | 7'702, 0/32 |
Title: | Eidgenössischer Abschied im Streit zwischen dem Herrn von Landsfried und der Gemeinde Salenstein |
Rechtsakt-Typ: | Abschied, eidgenössischer |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Baden |
Creation date(s): | 7/7/1579 |
Aussteller: | Räte und Sendboten der VII eidgenössischen Orte |
Adressat: | Gemeinde Salenstein, welcher auf ihr Bitten die Urkunde ausgestellt wird |
Regest: | Vor den Räten und Sendboten der VII eidgenössischen Orte erscheinen Jakob Äberli mit seinem Beistand Melchior Mangold [Manngel] im Namen der Gemeinde Salenstein einerseits und Hans Schwank [Schwannck], Burger zu Konstanz, als Anwalt des Eustach von Landsfried andererseits in der Streitsache um eine zur Schuldentilgung erhobene Gemeindesteuer (genannt "bruch"), welche der Herr von Landsfried nicht entrichten wollte. Landsfried macht geltend, er habe seine Zustimmung zu der Geldanleihe nicht gegeben und keinen Schuldschein unterschrieben, habe auch von dem Geld nichts empfangen. Deshalb sei er nicht verpflichtet, die Schuld zu verzinsen und amortisieren zu helfen. Die Gemeindenutzungen, die er vermöge seines Einzugsgeldes geniesse, gäben den Gemeinden kein Recht, ihn mit Steuern zu belegen. Das erstinstanzliche Urteil, das vom Niedergericht Mannenbach ergangen war und den Landsfried schuldig erklärt hatte, die Steuer zu bezahlen, wird bestätigt; das zweitinstanzliche Urteil vor dem Landvogt in Frauenfeld, das den Landsfried für nicht schuldig erklärt hatte, die von der Gemeinde aufgenommene Schuld verzinsen und abbezahlen zu helfen, wird umgestossen. |
Dorsualvermerk: | Tax brieff costen unnd sigellgelt VII gulden. Urthel brieff dass Landtsfridt ze den gemeinden contribuieren soll. De anno 1579. No. 10 ad fas. 3.tium |
Beschreibstoff: | Pergament |
Format B x H in cm: | 64 x 34.5 + 8 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Gut erhaltenes Siegel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Bat Jacob Brandenburg des Rats der Stadt Zug, Landvogt zu Baden im Aargaul; Siegel restauriert 2009. |
Kommentar des Staatsarchivs: | [Friedrich Schaltegger zum Kontext des Streitfalls:] Zwischen Eustachius von Landsfried von Tachsperg zu Narrenberg und den Gemeinden Fruthwilen und Salenstein waren langwierige Streitigkeiten ausgebrochen. Die Gemeinden waren tief in Schulden geraten. 2000 Taler hatten sie in Basel aufnehmen müssen, um die Armen der Gemeinde zu unterstützen. Um aus den Bedrängnissen herauszukommen, hatten sie eine Gemeindesteuer (Brauch) beschlossen, zu denen auch der Landsfried, der in den beiden Gemeinden Häuser & Güter besass und für Arenenberg Weide & Wald in Anspruch nahm, herbeigezogen wurde. Landsfried opponierte dem Gemeindebeschluss, machte der Gemeinde einen Vorschlag: Sie soll die überflüssigen Wälder, die sie besitze, ihm zu guten Preisen verkaufen und aus dem Geld ihre Schulden zahlen, und wenn es nicht reiche, so wolle er ihr Geld vorstrecken, wenn sie ihm den Gemeinen Wald als Pfand einsetze. Die Zinsen könnten sie ihm bei Gelegenheit bezahlen, der eine durch Lieferung von Dünger, der andere könne seinen Teil abverdienen durch Arbeitsleistung etc. Die Gemeinde merkte den Wolf unter dem Schafspelz nicht und ging bereitwillig auf den Vorschlag ein. Die Waldungen wurden ausgemessen, und der Hauptgläubiger, ein Herr Junker Jacob Reich von Reichenstein in Benken (bei Basel) war mit dem Tausch der Schuldner einverstanden; auch die übrigen Schulden wurden von der Gemeinde abgekündet im Vertrauen auf das freiherrliche Wort des Landsfried. Ob nun dieser sein Versprechen, die Gemeinden ihrer Schulden zu entledigen, nicht nachkommen konnte, oder ob er sonst ein Haar in der Suppe fand, als es zum Fertigen des Kaufs und Erlegung des Kaufpreises kam - derLandsfried machte auf einmal Schwierigkeiten und wollte den Kauf nicht halten. Die Gemeinden, die dadurch nun erst recht aus dem Regen in die Traufe kamen, sahen sich genötigt, den Prozessweg zu beschreiten und anderswo Geld aufzutreiben, um ihre Gläubiger zu befriedigen. Die Phasen des Streits spiegeln sich in den auf uns gekommenen Urteilssprüchen aus den Jahren 1579-1586. |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Mikrofilm-Nr. StATG: | MFP 14, 1 |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
End of term of protection: | 7/7/1599 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=196240 |
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