Ref. code: | 7'702, 0/29 |
Title: | Schiedsspruch wegen einer Fischenz beim Eschlibach |
Rechtsakt-Typ: | Kompromiss |
Überlieferungsform: | Original |
Creation date(s): | 6/21/1565 |
Ausstellungsdatum: | an unsers lieben frowen fronlichnams tag |
Aussteller: | Gabriel Läubli [Löblin], Ammann zu Ermatingen |
Adressat: | Eustachius von Landsfried [Landtsfryd] |
Regest: | Gabriel Läubli [Löblin], Ammann zu Ermatingen, als Obmann sowie Hans Kölle, Jerg Plattner, beide zu Ermatingen, Peter Rickenbach und Albin Kym von Berlingen [Bernnang] als Spruchleute entscheiden in der Streitsache um eine zum Gut Narrenberg gehörende Fischenz beim Eschlibach [Eschlenbach], bestehend in einem Wag- und Sand-Ries [von wegen eines wag unnd halden reiss]. Der damalige Besitzer Eustachius von Landsfried [Landtsfryd] hatte die dortigen Rieser eine Zeit lang unbenützt gelassen und die Fischereigerechtigkeit nicht ausgenützt, welchen Umstand sich zwei Berlinger, nämlich Conlin Müller und Adam Kilchenmayer, zu Nutze machten, die zerfallenen Rieser wieder herstellten und ihr Recht daran behaupteten - gestützt auf einen Artikel der Fischerordnung, wonach ein Ries, das zehn Jahre lang unbenützt gelassen werde, herrenloses Gut sei und von dem ersten besten in Besitz genommen werden könne. Nun war aber die gesetzliche Frist noch nicht verstrichen, weshalb die beiden die Rieser wieder abtreten mussten gegen eine von Eustachius von Landsfried zu bezahlende Entschädigung von 8 1/2 fl. für die Ausbesserung derselben. |
Dorsualvermerk: | Spruchbrieff umb das weg und halden ryss ob dem Eschlen bach. Compromissbrieff die fischentz ob dem Eschlenbach betreffend de anno 1565. No. 8 ad fas. 3.tium. |
Beschreibstoff: | Pergament |
Format B x H in cm: | 47 x 25 + 4 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Gut erhaltenes Siegel an Pergamentstreifen eingehängt. Siegler: Gabriel Läubli [Löblin], Ammann zu Ermatingen, mit dem Amtssiegell; Siegel restauriert 2009. |
Kommentar des Staatsarchivs: | Der Eschlibach bildet die Grenze zwischen Mannenbach und Berlingen. Friedrich Schaltegger verweist bei der angesprochenen Fischerordnung auf die Fischerordnung auf dem Untersee. Ein Ries ist ein in Fliessgewässern installiertes Geflecht, das dem Fischfang dient. |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Mikrofilm-Nr. StATG: | MFP 14, 1 |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
End of term of protection: | 6/21/1585 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=196237 |
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