7'702, 0/28 Kompromiss zwischen den Gemeinden Salenstein und Fruthwilen und den Erben des Bürgermeisters Geissberg von Konstanz, 1558.06.01 (Dossier)

Archive plan context


Ref. code:7'702, 0/28
Title:Kompromiss zwischen den Gemeinden Salenstein und Fruthwilen und den Erben des Bürgermeisters Geissberg von Konstanz
Rechtsakt-Typ:Kompromiss-Urteil
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):6/1/1558
Ausstellungsdatum:uff den erstenn tag des brachmonats
Aussteller:Konrad Gilg, Ammann zu Mannenbach; Elbin Lüttin und Konrad Steger, beide Dorfmeier zu Ermatingen, Ulliman Ott von Ermatingen; Hans Oberholzer von Konstanz, derzeit Schreiber in Ermatingen
Adressat:Gemeinden Salenstein und Fruthwilen; Erben von Burgermeister Gaissberg in Konstanz
Regest:Die Schiedsrichter Konrad Gilg, Ammann zu Mannenbach, Elbin Lüttin und Konrad Steger, beide Dorfmeier zu Ermatingen, Ulliman Ott von Ermatingen sowie Hans Oberholzer von Konstanz, derzeit Schreiber in Ermatingen, erkennen in der Streitsache um den Narrenberg zwischen den Gemeinden Salenstein und Fruthwilen einerseits und Witwe und Erben des Bürgermeisters Geissberg von Konstanz andererseits:
1. Die Witwe mag nach ihrem Belieben einen Fremden oder einen Burger auf ihren Bauhof setzen; ist er fremd, so soll er jährlich, wenn das Holz verteilt wird, 2 fl. nach Salenstein und 1 fl. nach Fruthwilen zahlen. Ist er Burger der Gemeinden, so soll er Weid und Holz wie ein anderer Burger unentgeltlich haben.
2. Die Witwe gestattet den Gemeinden einen Bauweg vom Narrenberg die Arnhalde hinunter nach dem Westerfeld. Da der Narrenberg ein geschlossenes Gut ist, werden oben und unten Gatter gehenkt, zu denen den Burgern nach Bedarf der Schlüssel verabfolgt wird. Für die Fussgänger werden neben den Gattern Stiegen angebracht.
3. Die Frau Geissberg soll der Gemeinde Fruthwilen 3 fl. zu Einzug bezahlen, im übrigen soll jede Partei die Kosten an sich selber haben.
4. Die Briefe des thurgauischen Landgerichts werden, soweit sie diesem Kompromiss zuwider lauten, entkräftet.
Dorsualvermerk:Compromiss brieff. 1.mo die einnamb dess bauren auff Arenenberg. 2.do den weg durch den bombgarth ahn dz Westerfeld. 3.to den einzug betreffend. De anno 1558. No. 7 ad fas. 3.tium.
Beschreibstoff:Pergament
Format B x H in cm:57.5 x 32 + 5.5 Falz
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Ursprünglich zwei Siegel an Pergamentstreifen eingehängt (derjenige des Ammanns von Mannenbach ab). Siegler: Albin Ammann, derzeit Ammann zu Ermatingen; Konrad Gilg, Ammann zu Mannenbach
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Mikrofilm-Nr. StATG:MFP 14, 1
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:6/1/1578
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=196236
 

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