F 1'37 Labhart-Roeder Dora (1897-1992), Rechtsanwältin, 1870-1988 (Hauptfonds)

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Identifikation

Ref. code:F 1'37
Title:Labhart-Roeder Dora (1897-1992), Rechtsanwältin
Creation date(s):1870 - 1988
Level:Hauptfonds

Umfang

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Kontext

Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben:Labhart-Roeder Dora (Theodora Franziska), *25.08.1897 München, +24.10.1992 Zürich, protestantisch, von Zürich (ledig) und Steckborn (verheiratet), Tochter des Roeder Philipp (1869–1939), Ingenieurs, und der Roeder-Kaiser Helene (1875–1963), Hausfrau. oo 28.07.1928 Labhart Max (27.09.1892–06.06.1967), Dr. iur., Rechtsanwalt, Kinder: Alfred (27.08.1930–12.03.2015), Verena (19.09.1933–25.10.2023).

1903-1913 Kindergarten, Primar- und Sekundarschule in Zürich. Viele Umzüge innerhalb der Stadt und die wechselnden Geschäftstätigkeiten des Vaters prägten die Kindheit von Dora Roeder und ihren drei Geschwistern. 1913-1915 Besuch der Handelschule in La Neuville. Im Herbst 1915 Beginn des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich, in dieser Zeit wohnhaft bei den Eltern an der Möhrlistrasse 63. Trotz teilweiser Missbilligung durch Kommilitonen und einem Teil der Professorenschaft erfolgreiche Studien und rege Teilnahme an studentischen Freizeitaktivitäten, besonders im christlichen Studentenverein, hier lernte sie auch den Ungarn Jozsef Kövessi kennen, der eine Terrakotta-Büste von ihr anfertigte. Im Herbst 1918 Pflegeeinsatz für an Grippe erkrankte Soldaten und eigene Erkrankung. Wirtschaftliche und gesundheitliche Schwierigkeiten der Eltern erforderten in dieser Zeit Einschränkung und Mithilfe. Nach Abschluss der Doktorarbeit im Herbst 1920 zu einem Thema des Zürcher Steuergesetzes gestaltete sich die Stellensuche für Dora Roeder vorerst schwierig.

Von Januar 1921 bis im Mai 1922 fand sie eine Stelle als Substitutin in der Anwaltskanzlei Dr. Martin Bloch, Zürich. Nach dem Ende einer Liebesbeziehung und den Plänen der Eltern, erneut umzuziehen und das Wohnhaus Möhrlistrasse 63 zu verkaufen, versuchte Dora Roeder einen Neuanfang und suchte per Inserat in der NZZ eine Praktikumsstelle in einer Anwaltskanzlei in der Romandie. Sie erhielt zwei Angebote, eines aus Lausanne und eines von Rechtsanwalt Dr. A. Villars aus Freiburg, das sie annahm. Sie trat die Stelle in seiner Kanzlei im September 1922 an. Ihr Arbeitgeber stellte ihr frei, gegen den Kanton Freiburg zu klagen, da ihr das Auftreten vor Gericht in diesem Kanton - im Unterschied zu ihrem Heimatkanton Zürich - verwehrt wurde (aufgrund des den Schweizer Bürgerinnen vorenthaltenen Stimm- und Wahlrechts). Sie tat dies umgehend, erhielt abschlägigen Bescheid und rekurrierte bereits im Dezember 1922 mit ihrem Anliegen vor Bundesgericht. Am 24.02.1923 entschied das Bundesgericht mit einer Stimme mehr zu ihren Gunsten (BGE 49 I, 1). Mit dem Argument der Handels- und Gewerbefreiheit nach Artikel 31 der Bundesverfassung wurde mit diesem Urteil allen Juristinnen in allen Kantonen der Weg an die Gerichte geöffnet.
Dora Roeder trat in Freiburg eine neue Stelle in der Kanzlei von Dr. Willy Bartsch an und konnte hier bereits grössere Prozesse selbstständig durchführen. Ein erweiterter Bekanntenkreis in Freiburg bot Abwechslung von der Arbeit und gesellige Feste und Ausflüge. 1924 Aufnahme in den Schweizerischen Juristenverein, 1925 Erteilung des Zürcherischen Anwaltpatents nach Examen. 1927 besuchte sie in Lugano den Schweizerischen Juristentag und lernte Rechtsanwalt Max Labhart aus Romanshorn kennen, bereits zwei Monate später verlobten sich die beiden. Im April 1928 erhielt Dora Roeder die thurgauische Bewilligung zur Berufsausübung durch das Obergericht, im Juli 1928 fand die Hochzeit statt und bald darauf ihr Einzug in Romanshorn, wo sie fortan zusammen mit ihrem Ehemann im Haus "Daheim" (Neuhofstrasse 69) die Anwaltskanzlei betrieb und Mutter zweier Kinder wurde. Dora Labhart-Roeder engagierte sich im Frauenverein Romanshorn und wurde 1935 in den Vorstand des Schweizerischen Gemeinnützigen Frauenvereins (SGF) gewählt (bis 1948). Sie hielt in den folgenden Jahren diverse Vorträge und engagierte sich für juristischen Anliegen des SGF. 1938 regte sie den kantonalen Zusammenschluss der einzelnen, lokalen Sektionen zum Thurgauischen Gemeinnützigen Frauenverein an, und präsidierte ihn bis 1940. Bereits ein Jahr davor half sie mit, den Säuglingsfürsorgeverein des Bezirks Arbon zu gründen und entwarf zusammen mit Gemeindeammann Dr. August Roth dessen Statuten. Während des Krieges leisteten die kantonalen Frauenorganisationen gemeinsam entscheidende Unterstützung (Flick- und Waschservice, Flüchtlingshilfe, FHD). Dora Labhart-Roeder war ausserdem Mitglied im Thurgauischen Hilfsverein für Gemütskranke und in der Schweizerischen Studienkommission für das Pflegekinderwesen. Von etwa 1953-1960 amtete sie als ausserordentliche Jugendanwältin. 1967 starb ihr Ehemann. Bis ins hohe Alter blieb sie interessiert und engagiert in Sachen Gemeinnützigkeit und in rechtlichen Frauen- und Jugendfragen. 1992 starb sie in Zürich.
Bestandsgeschichte:Der Nachlass wurde dem ThurgauerFrauenArchiv am 05.07.2012 (Eingangsprotokoll TFA 2012-08) und am 03.10.2016 (Eingangsprotokoll TFA 2016-08) von Verena Stadler-Labhart geschenkt.

Der Bestand wurde im Februar 2021 von Nathalie Kolb erschlossen. Die Bearbeitungszeit betrug zirka 50 Stunden.

Zugangs- und Benutzungsbedingungen:

Rechtsstatus:Eigentum des ThurgauerFrauenArchivs.
Zitiervorschlag:Fussnote: StATG F 1'37, */*

Quellenverzeichnis: StATG F 1'37 Labhart-Roeder Dora (1897-1992), Rechtsanwältin 1870-1988
Sprachen:d, f.

Sachverwandte Unterlagen:

Verwandte Verzeichnungseinheiten:StATG 8'918 Thurgauischer Gemeinnütziger Frauenverein
StATG Familiennachlass Labhart von Steckborn, Zweig Romanshorn
Veröffentlichungen:Büchi, Eva: "Fräulein Fürsprech": Dr. iur. Dora Roeder
Quickaccess:Quickaccess04
 

Usage

End of term of protection:12/31/2008
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=1243292
 

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