|
5'1 Bezirksräte 1850-1992, 1850-1992 (Abteilung)
Identifikation |
Ref. code: | 5'1 |
Title: | Bezirksräte 1850-1992 |
Creation date(s): | 1850 - 1992 |
Entstehungszeitraum, Streudaten: | from 1808 |
Level: | Abteilung |
|
Kontext |
Name der Provenienzstelle: | Bezirksräte.
|
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben: | Allgemeines
Die Bezirksräte 1850-1992 Im Kanton Thurgau gab es von 1850 bis 1992, eingeführt durch die Verfassung von 1849, den politischen Bezirken entsprechend, acht Bezirksräte: Arbon, Bischofszell, Diessenhofen, Gottlieben (ab 1874 Kreuzlingen), Frauenfeld, Steckborn, Tobel (ab 1871 Münchwilen) und Weinfelden. Nach der Inkraftsetzung der neuen Kantonsverfassung von 1987 per 1. Januar 1990 wurden die Bezirksräte per 31. Mai 1992 aufgelöst, deren Aufgaben anderen Zweigen der Staatsverwaltung zugewiesen und die acht Archive dem Staatsarchiv übergeben.
Organisation Der Bezirksrat bestand stets aus drei Mitgliedern. Präsident war von Amtes wegen der durch das Volk gewählte Bezirksstatthalter; ihm zur Seite wurden vom Volk zwei Mitglieder und zwei Suppleanten gewählt. Der Aktuar des Bezirksrats wurde vom Bezirksrat selber bestimmt.
Aufgaben Dem Bezirksrat war die Aufsicht über das Notariats-, das Vormundschafts- und das Armenwesen übertragen. Er kontrollierte überdies die Verrichtungen der Gemeindebehörden. In all diesen Bereichen war er erste Rekursinstanz. Er hatte dem Regierungsrat regelmässig Bericht zu erstatten. So fielen ihm folgende konkrete Pflichten zu:
Notariatswesen Halbjährliche Inspektionen: Kontrolle der Geschäfte und des Kassawesens.
Vormundschafts- und Armenwesen Prüfung der Geschäfte der Waisenämter, Rechnungsprüfung, Vertretung der Rechte der Unmündigen und Bedürftigen gegenüber den Armenpflegschaften und Waisenämtern, Kontrolle der Vormundschafts- und Armenrechnungen.
Gemeinden Rechnungsprüfung, Verwaltungsinspektionen, Begutachtung der Gemeindereglemente, Kontrolle über das Gemeindevermögen, Aufsicht über die Flurbehörden.
Meldepflicht Dem Regierungsrat gegenüber hatte der Bezirksrat die Pflicht, Unregelmässigkeiten in den genannten Bereichen zu melden. Er erstattete einen jährlichen Bericht über seine Geschäfte, über die Ergebnisse der Rechnungsprüfung in den Gemeinden und der Waisenämter sowie über die Verrichtungen der Notare.
Akten Aus den genannten Geschäften erwuchsen folgende Unterlagen: Geschäfte des Bezirksrats: Protokolle der BR-Beschlüsse; Akten, welche die Unterlagen zu den Beschlüssen liefern; Missiven; Korrespondenz; Erhebungen im Auftrag der Regierung; Geschäftskontrollen, sogenannte Manuale; Tagebücher und Amtsübergabeprotokolle des BR-Präsidenten und des BR-Aktuars; Unterlagen zu den Bürgschaften der Amtspersonen. Notariate: Inspektionsberichte; tabellarische Berichte über die Pfandledigungen und die Tilgung der Schuldtitel; Amtsübergabeprotokolle. Gemeinden: Reglemente; Wahlprotokolle der EG, MG, OG, BG und der Armenbehörden; Amtsübergabeprotokolle; Regulierung der Gemeindegrenzen; Baureglemente; Jahresberichte der Flurkommissionen; tabellarische Zusammenzüge der Gemeinderechnungen; Rechnungsrevisionen und Inspektionsberichte über die Gemeindeverwaltungen. Waisenämter: Register; Pflegekinderkontrollen; Akten zu den Beschwerden; tabellarische Jahresberichte der Armenbehörden über das Pflegekinderwesen und über die Armenrechnungen in den Gemeinden; tabellarische Zusammenzüge des Bezirksrats von den Armenrechnungen.
|
Bestandsgeschichte: | Der Bestand wurde 1992 ins Staatsarchiv des Kantons Thurgau übernommen und von 1992 bis 1999 durch Christine Fankhauser bearbeitet.
Aufbewahrung im Bezirksrat In der Regel wurden die Unterlagen des Bezirksrats am gleichen Ort wie die Unterlagen des Bezirks(statthalter)amtes aufbewahrt: Das ergab sich schon allein aus der Personalunion von Bezirksratspräsident und Bezirksstatthalter sowie daraus, dass auf den Bezirksämtern in der Regel geeignete Räume zur Verfügung standen. Da die Aktuare der Bezirksräte ehrenamtlich tätig waren, ihre Arbeit also zu Hause verrichteten, wurde ein Teil der Akten immer auch privat aufbewahrt, so die aktuellen Protokolle und die Missiven. Daraus ergibt sich, dass die Kontinuität der Aktenführung und -aufbewahrung wesentlich vom Pflichtbewusstsein der betreffenden Beamten abhängig war sowie vom Wissen um die Bedeutung der Akten bei den Amtsübergaben der Aktuare und der Präsidenten. Es ist nicht auszuschliessen, dass bei der Übernahme der Archive der Bezirksämter durch das Staatsarchiv sowie aus Privatbesitz auch künftig Bezirksratsunterlagen auftauchen werden, auch wenn die Scheidung der Archive 1992 vom damaligen Inspektor der Gemeindearchive Werner Mohr nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen worden ist.
Arbeit am Bestand Im Lauf meiner Arbeit an den Archiven der Bezirksräte habe ich über die Akten sehr tüchtige Beamte, vor allem Aktuare, kennengelernt, die ihre ehrenamtliche Tätigkeit mit grossem Zeitaufwand und in voller Verantwortung der Aufgabe gegenüber erledigt haben. Das wird überall dort sichtbar, wo die Protokolle sauber geschrieben, die Akten geordnet und nach Vorschrift aufbewahrt worden sind. Es scheint, dass in neuerer Zeit die anfallenden Arbeiten vielerorts die Möglichkeiten der Beamten überstiegen: Die Präsidenten wurden in erster Linie in Beschlag genommen von den Aufgaben des Bezirksamtes. Die Volkswahl der Bezirksräte brachte nicht immer Leute ins Amt, die sich für das Führen des Aktuariats geeignet hätten. So bedauerte der Kreuzlinger Bezirksstatthalter Herbert Ammann, dass die Notwendigkeit der Professionalisierung der Bezirksbeamten vom Staat nicht früher erkannt worden ist. Die Frage stellt sich, ob der Staat die Kontrolle über die Amtsführung und die Aufbewahrung der Akten nicht mit grösserem Nachdruck hätte ausüben müssen.
Vorgehen bei der Bearbeitung der einzelnen Archive Als ich 1992 die Arbeit begann, musste ich zuerst das vorliegende Aktenmaterial kennenlernen. Es ergab sich bald, dass jedes Bezirksrats-Archiv seine Besonderheiten aufwies. Ältere Akten waren in Faszikeln gebündelt. Meist waren sie nach Jahrgang, oft sogar nach Paragraphen, entsprechend den Protokollen, geordnet. Neuere Akten wurden oft alphabetisch in Ordner eingereiht. Dabei wurde kaum unterschieden, ob es sich um das Wahlprotokoll einer Gemeinde oder einer Armenbehörde, um eine Grenzbereinigung, um ein Reglement, um Vormundschaftsakten oder um die Rechnungskontrolle handelte. Zudem gab es Ordner sowohl von BR-Präsidenten wie von Aktuaren, die zum Teil Originale, zum Teil Kopien der gleichen Sache enthielten, wobei Originale und Kopien bei beiden gefunden wurden. Hier musste sortiert, chronologisch geordnet, ausgeschieden und den bestehenden Akten zugeführt werden.
|
Direktübernahme von Provenienzstelle: | Ja.
|
|
Inhalt und innere Ordnung |
Bewertung und Kassation: | Kassiert wurden folgende Dokumente: · Kopien und Doppel. Auszüge aus den BR-Protokollen, wenn die Protokolle vorhanden waren. Im Bezirk Weinfelden ersetzen die Auszüge von 1975-1986 den fehlenden Band Protokolle. · Amtsbürgschaftskontrollen ab 1903, weil die Amtsbürgschaftsgenossenschaftskontrolle von da an Register geführt hat und die vorliegenden Amtsbürgscheine keine vollständige Reihe garantierten. Eine Ausnahme bildet der Bezirk Diessenhofen, der sich lange Zeit der Amtsbürgschaftsgenossenschaft nicht angeschlossen hatte. Dort wurden die vorhandenen Bürgscheine und die Bürgschaftskontrolle aufbewahrt. · Gemeindeakten, insofern sie nicht Teil eines Vorkommens waren, das sich auch in anderen Unterlagen des Bezirksrats niederschlug.
|
Ordnung und Klassifikation: | Besonderheiten
Die unterschiedliche Aufbewahrungstradition der einzelnen Bezirksräte bzw. der einzelnen Aktuare spiegelt sich in den verschiedenen Aktenbeständen: Dies betrifft vor allem die Waisenakten. Steckborn hat als einziger Bezirk die Protokolle der Waisenämter von 1947-1992 gesammelt und gesondert aufbewahrt. In den anderen Bezirken wurden sie zum Teil in die Allgemeinen Akten integriert, besonders dort, wo im Protokoll Notiz von ihnen genommen wurde, oder am Schluss des Jahres angefügt. Kreuzlingen hat 1980-1991 die Regierungsratsbeschlüsse zu den Adoptionen nicht den Allgemeinen Akten beigefügt, sondern alphabetisch aufbewahrt.
Die Allgemeinen Akten wurden grundsätzlich in der Ordnung belassen, in der sie abgeliefert worden waren. Waren sie paragraphiert, wurden sie nach Paragraphen geordnet, fehlten die Paragraphen, wurden sie chronologisch geordnet. Dort, wo Aktenbestände ohne Paragraphen im Jahrgang integriert oder ihm beigefügt waren, wurde nach Möglichkeit der Paragraph nachgetragen oder der Bestand an seinem Ort belassen. Handelte es sich um einen gänzlich ungeordneten und unbezeichneten Jahrgangsbestand (Steckborn 1914-1917, mehrere Bestände von Tobel/Münchwilen), wurden sie nach Möglichkeit nach Fällen und chronologisch geordnet. Der Bezirksrat von Weinfelden hat aussergewöhnlich viele Aktenbestände von Beschwerden und Fürsorgefällen ausserhalb der Allgemeinen Akten aufbewahrt. Deshalb empfiehlt es sich, bei der Suche immer auch das Verzeichnis der jeweiligen Einzelakten zu konsultieren. Viele Protokolle enthielten keine oder wenig brauchbare, eher zufällig angelegte Register. Im Rahmen der Ordnungsarbeiten wurde zwar eine ganze Reihe von Registern neu erstellt, doch fehlen nach wie vor etliche. Solange dem so bleibt, werden Fälle einzeln innerhalb des Zeitraumes gesucht werden müssen. Der Bezirksrat von Arbon hat die Wahlprotokolle ab den siebziger Jahren in den Protokollen aufbewahrt. Der Bezirksrat von Frauenfeld hat die Revisionsbemerkungen und -kontrollen bis 1965 gesondert aufbewahrt; ab 1966 sind sie in die Protokolle integriert.
|
|
Zugangs- und Benutzungsbedingungen: |
Rechtsstatus: | Eigentum des Staatsarchivs des Kantons Thurgau.
|
Zitiervorschlag: | Fussnote: StATG 5'1**'*, */*
Quellenverzeichnis: StATG 5'1 Bezirksräte 1850-1992
|
|
Sachverwandte Unterlagen: |
Veröffentlichungen: | Böckli, Otto: Thurgauische und Eidgenössische Verfassungskunde, Kreuzlingen o. J.
Tobler, U.: Verfassungskunde für die Fortbildungsschule, Frauenfeld 1911.
|
|
Anmerkungen |
Kommentar des Staatsarchivs: | Allgemeines zur Benutzung: Der sicherste Einstieg zu jeglicher Information ist das Protokoll. Wenn ein Register vorliegt - dies ist vor allem bei den Protokollen aus dem letzten Jahrhundert der Fall -, kann nach Namen oder Gemeinden gesucht werden. Immerhin ist zu berücksichtigen, dass nur die neuerstellten Register wirklich vollständig sind. Kennt man den Zeitraum eines Ereignisses, lohnt es sich, das Protokoll durchzublättern. Im Register und im Protokoll findet man die Paragraphennummer und kann von da oder vom betreffenden Jahr her in den Akten weitersuchen. Die Missiven-Bücher sowie die Korrespondenz bilden oft wichtige Ergänzungen zu den vorhandenen Akten. Dies ist besonders bei Kreuzlingen der Fall. Handelt es sich um spezielle Akten, wie Wahlprotokolle, Reglemente, tabellarische Berichte oder Rechnungen, lassen sich diese über das Findmittel direkt finden.
|
|
|
Usage |
End of term of protection: | 12/31/2012 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
|
URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=9683 |
|
Social Media |
Share | |
|
|