Slg. 2.8.60/9, 46 Frauenfeld, Rheinstrasse 1: Postgebäude von Südosten, 1905 (ca.) (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:Slg. 2.8.60/9, 46
Title:Frauenfeld, Rheinstrasse 1: Postgebäude von Südosten
Nebenmotive:Frisch gepflanzter Rosskastanienbaum auf dem Vorplatz des Südwestflügels (1961 entfernt); Kandelaber gegen die Rheinstrasse; Paketwagen vor dem Gebäude; Passanten und Fuhrwerke in der Rheinstrasse; Haus zum Gutenberg (Rheinstrasse 10, Mitte rechts) mit Namenszug "S. Knopf" an Fassade; Lohnkutscherei Th. Huber-Büchi (Murgstrasse, Mitte links; später abgebrochen); Zierrahmen mit Blumenranke.
Creation date(s):approx. 1905
Entstehungszeitraum: Bemerkungen:Wohl spätere Auflage einer um 1905 entstandenen Aufnahme. Mit Poststempeln vom 5. Mai 1909. Das Postgebäude wurde 1897/98 nach Plänen von Theodor Gohl (1844-1910) errichtet. Das Abspanngerüst für die Telefon- und Telegrafendrähte auf der Kuppel wurde 1928 durch einen Fahnenmast ersetzt und anlässlich der Gebäuderenovation und Innenumgestaltung von 1979/80 rekonstruiert. 1982 erhielt der Gebäudekomplex auf der Nordwestseite einen Erweiterungstrakt von Jan Gundlach (geb. 1921), der 2016-2018 zu Gunsten eines grösseren Neubaus der Architektengemeinschaft Astrid Staufer (geb. 1963) und Thomas Hasler (geb. 1957) abgebrochen wurde.
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Bestellmöglichkeit:Von diesem Digitalisat kann eine hochaufgelöste Version erworben werden. Bestellungen bitte an staatsarchiv@tg.ch oder +41 58 345 16 00 richten. Die Kosten richten sich nach dem Gebührenreglement des Staatsarchivs.
Nachricht:Ja.
Autor(en):Verlag: H. Guggenheim und Co., Zürich.
Vertrieb: Fischer-Ilg, Kolonialwarenhandlung, Haus zur Felsenburg, St. Gallerstrasse 5/Thundorferstrasse 2, Frauenfeld.
Technik:Schwarzweiss-Fotografie, druckgrafisch bearbeitet.
Kommentar des Staatsarchivs:Bildbegleitender Drucktext am Fuss der Darstellung: "Frauenfeld - Postgebäude".

Nr. 2327A.

Die Aufnahme wurde vom Schloss (Rathausplatz 2) aus angefertigt.

Briefmarke entfernt.
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte sind durch die Benutzenden abzuklären.
Quickaccess:Quickaccess03
 

Usage

End of term of protection:12/31/1925
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=940852
 

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