Slg. 2.8.103/12, 1 Kefikon, Schlossweg 1: Landerziehungsheim Schloss Kefikon nach Zerstörung durch Brand, 1929.01.04 (ca.) (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:Slg. 2.8.103/12, 1
Title:Kefikon, Schlossweg 1: Landerziehungsheim Schloss Kefikon nach Zerstörung durch Brand
Nebenmotive:Schnee; zerstörter Dachstuhl; geöffnete Fenster; Männer und Knaben beim Betrachten des Gebäudes; Bäume.
Creation date(s):approx. 1/4/1929
Entstehungszeitraum: Bemerkungen:Der Bergfried der ursprünglich als Wasserburg konzipierten und erstmals 1241 urkundlich erwähnten Anlage war schon im 16./17. Jahrhundert von Wohntrakten umstanden. Bedeutende Zu- und Umbauten fanden zu Beginn des 17. Jahrhunderts unter Herrschaftsbesitzer Johann Ludwig Joner sowie 1741 unter Gerichtsherr Heinrich Escher statt. In den 1840er Jahren betrieb Kantonsrat Heinrich Kübler als damaliger Besitzer eine Wirtschaft im Schloss. Nach zahlreichen Handwechseln in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts erwarb der in Müllheim domizilierte Schulinspektor August Bach (1869-1950) 1906 den Schlosskomplex und richtete darin ein Landerziehungsheim für Knaben ein (heute Schule Schloss Kefikon). Ausgelöst durch einen Kaminbrand, erlitt das Gebäude in der Nacht vom 3. auf den 4. Januar 1929 namhaften Schaden. Beim Wiederaufbau wurde das Walmdach durch eine Mansardkonstruktion ersetzt und der alte Wohnturm mit seinem heutigen (2018) Treppengiebel ausgestattet. Eine Restaurierung der Anlage erfolgte 1997/98. Die vorliegende Aufnahme dürfte wenige Tage nach dem Ereignis angefertigt worden sein.
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Bestellmöglichkeit:Von diesem Digitalisat kann eine hochaufgelöste Version erworben werden. Bestellungen bitte an staatsarchiv@tg.ch oder +41 58 345 16 00 richten. Die Kosten richten sich nach dem Gebührenreglement des Staatsarchivs.
Nachricht:Nein.
Autor(en):Bär Jakob (1892-1971), Fotograf, Zürcherstrasse 210, Frauenfeld.
Technik:Schwarzweiss-Fotografie.
Kommentar des Staatsarchivs:Adressseitig handschriftliche Notiz zum Bildobjekt.
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte sind durch die Benutzenden abzuklären.
Quickaccess:Quickaccess03
 

Usage

End of term of protection:1/4/1949
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=911903
 

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