Ref. code: | Slg. 2.8.103/9, 1 |
Title: | Kefikon, Schlossweg 1: Landerziehungsheim Schloss Kefikon von Osten |
Nebenmotive: | Portalgitter mit Adlerpaar als Schildhalter des Kefikoner Wappens; Veranda; Knaben bei Schaufelarbeiten vor dem Gebäude; Büsche und Bäume. |
Creation date(s): | approx. 1907 |
Entstehungszeitraum: Bemerkungen: | Einen Terminus post quem liefert die 1906 erfolgte Umnutzung des Schlosses zum Landerziehungsheim. Mit Poststempel vom 6. Oktober 1913. Der Bergfried der ursprünglich als Wasserburg konzipierten und erstmals 1241 urkundlich erwähnten Anlage war schon im 16./17. Jahrhundert von Wohntrakten umstanden. Bedeutende Zu- und Umbauten fanden zu Beginn des 17. Jahrhunderts unter Herrschaftsbesitzer Johann Ludwig Joner sowie 1741 unter Gerichtsherr Heinrich Escher statt. In den 1840er Jahren betrieb Kantonsrat Heinrich Kübler als damaliger Besitzer eine Wirtschaft im Schloss. Nach zahlreichen Handwechseln in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts erwarb der in Müllheim domizilierte Schulinspektor August Bach (1869-1950) 1906 den Schlosskomplex und richtete darin ein Landerziehungsheim für Knaben ein (heute Schule Schloss Kefikon). Ausgelöst durch einen Kaminbrand, erlitt das Gebäude in der Nacht vom 3. auf den 4. Januar 1929 namhaften Schaden. Beim Wiederaufbau wurde das Walmdach durch eine Mansardkonstruktion ersetzt und der alte Wohnturm mit seinem heutigen (2018) Treppengiebel ausgestattet. Eine Restaurierung der Anlage erfolgte 1997/98. |
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Bestellmöglichkeit: | Von diesem Digitalisat kann eine hochaufgelöste Version erworben werden. Bestellungen bitte an staatsarchiv@tg.ch oder +41 58 345 16 00 richten. Die Kosten richten sich nach dem Gebührenreglement des Staatsarchivs. |
Nachricht: | Ja. |
Autor(en): | Sch(mid) A(dolf), V(erlag), W(interthur). |
Technik: | Schwarzweiss-Fotografie, druckgrafisch bearbeitet. |
Kommentar des Staatsarchivs: | Bildbegleitender Drucktext oben rechts: "Land-Erziehungsheim Schloss Kefikon (Thurgau)".
Nr. 1508. |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Reproduktionsbestimmungen, Copyright: | Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte sind durch die Benutzenden abzuklären. |
Quickaccess: | Quickaccess03 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1927 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=911753 |
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