Slg. 2.8.77/5, 37 Hauptwil, Hauptstrasse, Brandassekuranz-Nr. 126: (Oberes) Schloss von Südosten, 1925 (ca.)-1928 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:Slg. 2.8.77/5, 37
Title:Hauptwil, Hauptstrasse, Brandassekuranz-Nr. 126: (Oberes) Schloss von Südosten
Nebenmotive:Pflanzkübel mit Palmlilien sowie grosse Linde (?) vor dem Gebäude; Kissen und Matratzenkeile auf der Schlossmauer; Friedhof der Evangelischen Kirche mit Grabkreuzen; Tortürmchen (Türmlistrasse, Brandassekuranz-Nr. 131, hinten links).
Creation date(s):between approx. 1925 and 1928
Entstehungszeitraum: Bemerkungen:Mit Absendervermerk vom 25. Februar 1928. Das (obere oder neue) Schloss Hauptwil wurde 1664/65 für die St. Galler Gerichtsherren, Leinwandhändler und Brüder Hans Jakob I Gonzenbach (1611-1671) und Bartholome Gonzenbach (1616-1693) als Wohnhaus, Gerichtssitz, Kontor und Magazin erbaut und war Bestandteil eines in zeitlicher Parallele vereinbarten Fideikomiss. Nach dem Niedergang des Leinwand-Manufakturgeschäfts kurz vor 1800 gelangte die Liegenschaft um 1870-1880 in den Besitz der damals lokal führenden Färberdynastie Brunschweiler. 1919 richtete sich die von der Thurgauischen Gemeinnützigen Gesellschaft betriebene und zuvor (ab 1891) in der ehemaligen Leinenmanufaktur in Neukirch an der Thur (Hinterdorf 15) domizilierte Thurgauische Haushaltungsschule im Schloss ein. 1952-1954, unmittelbar nach der Schliessung des Schulbetriebs, gestaltete Architekt Paul Büchi (1893-1979) das Gebäudeensemble zum Alters- und Pflegeheim (später Thurgauer Wohn- und Pflegeheim) um. Dieser Betrieb wurde 2017 eingestellt.
Preview:
  • 1
  • 2
    
Bestellmöglichkeit:Von diesem Digitalisat kann eine hochaufgelöste Version erworben werden. Bestellungen bitte an staatsarchiv@tg.ch oder +41 58 345 16 00 richten. Die Kosten richten sich nach dem Gebührenreglement des Staatsarchivs.
Nachricht:Ja.
Autor(en):Ohne Angabe.
Technik:Schwarzweiss-Fotografie.
Kommentar des Staatsarchivs:Bildbegleitender Drucktext unten links: "Hauptwil".
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte sind durch die Benutzenden abzuklären.
Quickaccess:Quickaccess03
 

Usage

End of term of protection:12/31/1947
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=847171
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr it
State Archive Thurgau Online queries