Ref. code: | Slg. 2.8.86/9, 8 |
Title: | Hohentannen, Schlossweg 2: Kinderkuranstalt und ärztliches Landerziehungsheim Schloss Oetlishausen von Süden |
Nebenmotive: | Schrägkletterstange im Hof; Büsche und Bäume. |
Creation date(s): | between approx. 1910 and 1913 |
Entstehungszeitraum: Bemerkungen: | Mit Poststempel vom 23. März 1914. Das heutige Schlossgebäude geht auf eine Burganlage zurück, die ab ca. 1300 den Schenken von Castell gehörte. Nach Übernahme durch Laurenz Zollikofer von Altenburg im Jahr 1590 wurde der Bergfried des 12./13. Jahrhunderts ostwärts um einen - später wiederholt umgestalteten - Wohntrakt erweitert. 1849-1853 Eigentum des deutschen Novellendichters Karl Eduard von Bülow (1803-1853). Unter dem Arzt Wilhelm Naegeli und dessen Familie, die den Schlosskomplex um 1860-1870 erworben hatte, dienten die Räumlichkeiten ab ca. 1910 als Kinderkuranstalt und ärztliches Landerziehungsheim. 1953 richtete die Stadt Zürich ein Landschulheim für hauswirtschaftliche Kurse darin ein und liess beim Haupteingang einen Vorbau erstellen. 2006 gelangte Schloss Oetlishausen wieder in Privatbesitz. Die zum Schlossensemble gehörige, aus dem 12./13. Jahrhundert datierende Schlosskapelle St. Michael befindet sich bereits seit 1964 im Besitz der Evangelischen Kirchgemeinde Bischofszell. |
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Bestellmöglichkeit: | Von diesem Digitalisat kann eine hochaufgelöste Version erworben werden. Bestellungen bitte an staatsarchiv@tg.ch oder +41 58 345 16 00 richten. Die Kosten richten sich nach dem Gebührenreglement des Staatsarchivs. |
Nachricht: | Ja. |
Autor(en): | Polygraphisches Institut AG, Zürich. |
Technik: | Schwarzweiss-Fotografie, druckgrafisch bearbeitet. |
Kommentar des Staatsarchivs: | Bildbegleitender Drucktext am Fuss der Darstellung: "Schloss Oetlishausen (Station Kradolf, an der Bahnlinie St. Gallen-Sulgen) Landerziehungsheim unter äztlicher Leitung für Mädchen und Knaben von 7 bis 14 Jahren. Prospekt und Auskunft durch die Leitung: Dr. med. Naegeli, a. Pfr. Telephon: Bischofszell 96." |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Reproduktionsbestimmungen, Copyright: | Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte sind durch die Benutzenden abzuklären. |
Quickaccess: | Quickaccess03 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1932 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=840705 |
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