Ref. code: | Slg. 2.8.22/9, 25 |
Title: | Bischofszell, Sonnenstrasse 1: Thurgauisches Frauenerholungsheim (Schlösschen Tobel) von Südwesten |
Nebenmotive: | Fassadenspalier; gezirkelte Gartenanlage mit Kieswegen; Ruhebank; Tannen. |
Creation date(s): | between approx. 1930 and 1934 |
Entstehungszeitraum: Bemerkungen: | Mit nur teilweise lesbarem Poststempel vom 16. (...?). Das Schlösschen Tobel wurde 1724 als Lusthaus des Obervogts Fidel Anton von Thurn (1677-1743) erbaut. Zwischen 1883 und ca. 1910 diente das Gebäude als Haushaltungsschule, 1911-1957 als Frauenerholungsheim des Thurgauischen Gemeinnützigen Vereins sowie ab 1960 als Wohnhaus und Kindergarten. Restaurierungen fanden 1980 und 2000-2002 statt. |
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Bestellmöglichkeit: | Von diesem Digitalisat kann eine hochaufgelöste Version erworben werden. Bestellungen bitte an staatsarchiv@tg.ch oder +41 58 345 16 00 richten. Die Kosten richten sich nach dem Gebührenreglement des Staatsarchivs. |
Nachricht: | Ja (Lysel Zürcher? in Bischofszell an Viktor Zürcher in Frauenfeld: "Salü Viktor! Dir ist gewiss sehr langweilig so ganz allein. Lb. Viktor, Hoffentl. ists am nächsten Sonntag schöner als heut. Denn ich erwarte Dich. Joggie u. Marie kommen auch mit Dier, denn sie habens versprochen, gemeinsam mit Dier zu kommen. Lb. Viktor! Ich habe ja die hälfte vergessen. Erstens die Zahnbürste, die Gesichtsseife und der rote Gürtel in der Komode Schublade aber der ganz rote, neuere. Zahnbürsteli ist im Apotekkästli, rosarot. Das Heim ist also mitten im Städtchen, ganz an der Hauptstr. Nur 1 Minute oberhalb dem Bahnhof aber auf der rechten Seite. Aussen am Hag ist eine weiss emeilierte Tafel Thurg. Frauen Erholungsheim. ..."). |
Autor(en): | Wehrlin Emil, Papeterie, Neugasse 11, Bischofszell. |
Technik: | Schwarzweiss-Fotografie. |
Kommentar des Staatsarchivs: | Bildbegleitender Drucktext unten rechts: "Erholungsheim Bischofszell".
Briefmarke entfernt. |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Reproduktionsbestimmungen, Copyright: | Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte sind durch die Benutzenden abzuklären. |
Quickaccess: | Quickaccess03 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1953 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=816323 |
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