BG 152, A 5.02.01/0 Verzichtserklärung des Gemeindeverwalters von Wagenhausen, Heinrich Vetterli, namens seiner Gemeinde auf die Weidegerechtigkeit für zwei Mad Heuwuchs gegenüber der Gemeinde Rheinklingen, 1824.03.25 (Dossier)

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Ref. code:BG 152, A 5.02.01/0
Title:Verzichtserklärung des Gemeindeverwalters von Wagenhausen, Heinrich Vetterli, namens seiner Gemeinde auf die Weidegerechtigkeit für zwei Mad Heuwuchs gegenüber der Gemeinde Rheinklingen
Rechtsakt-Typ:Verzichtserklärung
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Wagenhausen
Creation date(s):3/25/1824
Aussteller:Heinrich Vetterli, Gemeindeverwalter von Wagenhausen
Regest:Der Gemeindeverwalter von Wagenhausen erklärt, dass nach alter Weidegerechtigkeit auf vier Mad Heuwuchs, der sogenannten Hirtwiese, die Gemeinden Wagenhausen und Rheinklingen gemeinsam ihr Vieh hätten weiden lassen. Nun habe die Nutzung des Weiderechts aufgehört, und je zwei Mad sind an (im einzelnen namentlich genannte) Bürger der Gemeinde Wagenhausen bzw. Rheinklingen gefallen. Die Gemeinden haben daher beschlossen, die Weidegerechtigkeit gegenseitig aufzuheben. Der Gemeindeverwalter von Wagenhausen bestätigt deshalb dem Gemeindeverwalter und den Bürgern von Rheinklingen den Verzicht auf die Weidegerechtigkeit, wie umgekehrt die Gemeinde Rheinklingen ihren Verzicht bestätigt.
Dorsualvermerk:Weidrecht-Entlassungs-Instrument für die Gemeind Reichlingen
Weidrechts-Entlassungs-Instrument der Hirtwiesen 25. März 1824
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:22 x 35.5
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Stempelpapier
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Usage

End of term of protection:3/25/1844
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=742617
 

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