Ref. code: | BG 152, A 1.01.02/0 |
Title: | Notiz über den landvögtlichen Entscheid betreffend die Entschädigung von Obervogt und Gerichtsdiener für ihre Anwesenheit bei der Rechnungslegung eines Bürgerguts |
Rechtsakt-Typ: | Notiz |
Überlieferungsform: | Original |
Creation date(s): | 1744 |
Aussteller: | Gemeindemitglieder von Rheinklingen |
Regest: | Die Bürger von Rheinklingen erklären, dass sechs oder acht Bürger ihrer Gemeinde ein Gut gekauft und die Rechnung lange Zeit stets ohne den Obervogt abgelegt hätten. Der Obervogt Schmidt habe jedoch gefordert, dass künftig er und der Gerichtsschreiber bei der Rechnungslegung anwesend sein müssten. Dies sei ihm gewährt und ausserdem beschlossen worden, dem Obervogt und dem Gerichtsdiener je 1 fl zu zahlen. Als aber anstelle des Obervogts Schmid der Obervogt Schneuli (Schnepli) der Rechnung beigewohnt habe, seien er und seine Söhne mit ihren Forderungen nach Verköstigung der Gemeinde beschwerlich geworden. Die Gemeinde hat sich daraufhin an den Landvogt gewandt. Dieser rät, die Besoldung mit 1 fl fortzusetzen und ist der Ansicht, dass die Gemeinde darüber hinaus nichts schulde. So möchte es die Gemeinde ab nun wieder halten. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 1 |
Format B x H in cm: | 21.5 x 28.5 |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/1764 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=742349 |
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