BG 152, A 1.01.02/0 Notiz über den landvögtlichen Entscheid betreffend die Entschädigung von Obervogt und Gerichtsdiener für ihre Anwesenheit bei der Rechnungslegung eines Bürgerguts, 1744 (Dossier)

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Ref. code:BG 152, A 1.01.02/0
Title:Notiz über den landvögtlichen Entscheid betreffend die Entschädigung von Obervogt und Gerichtsdiener für ihre Anwesenheit bei der Rechnungslegung eines Bürgerguts
Rechtsakt-Typ:Notiz
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):1744
Aussteller:Gemeindemitglieder von Rheinklingen
Regest:Die Bürger von Rheinklingen erklären, dass sechs oder acht Bürger ihrer Gemeinde ein Gut gekauft und die Rechnung lange Zeit stets ohne den Obervogt abgelegt hätten. Der Obervogt Schmidt habe jedoch gefordert, dass künftig er und der Gerichtsschreiber bei der Rechnungslegung anwesend sein müssten. Dies sei ihm gewährt und ausserdem beschlossen worden, dem Obervogt und dem Gerichtsdiener je 1 fl zu zahlen. Als aber anstelle des Obervogts Schmid der Obervogt Schneuli (Schnepli) der Rechnung beigewohnt habe, seien er und seine Söhne mit ihren Forderungen nach Verköstigung der Gemeinde beschwerlich geworden. Die Gemeinde hat sich daraufhin an den Landvogt gewandt. Dieser rät, die Besoldung mit 1 fl fortzusetzen und ist der Ansicht, dass die Gemeinde darüber hinaus nichts schulde. So möchte es die Gemeinde ab nun wieder halten.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:21.5 x 28.5
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:12/31/1764
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=742349
 

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