Slg. 2.8.12/8, 10 Arbon, Bahnhofstrasse 49 (?): Hotel Baer von Nordwesten, 1906 (ca.) (Dokument)

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Ref. code:Slg. 2.8.12/8, 10
Title:Arbon, Bahnhofstrasse 49 (?): Hotel Baer von Nordwesten
Nebenmotive:Fassadenanschriften "Hotel et Pension" bzw. "Café=Restaurant"; Schweizerfahne auf dem Dach; Saalanbau; Gesellschaft auf der Eingangstreppe sowie etliche ungesattelte Pferde mit Reitern vor dem Haus und auf der Strasse; Hotel du Lac (Bahnhofstrasse, hinten rechts; später abgebrochen).
Creation date(s):approx. 1906
Entstehungszeitraum: Bemerkungen:Anhaltspunkte zur präzisen Datierung der Ansichtskarte liefern einerseits die 1906 errichtete Liegenschaft Bahnhofstrasse 40, von welcher aus die vorliegende Aufnahme angefertigt wurde, anderseits die Verlagsbezeichnung "Gebrüder Metz", die in dieser Form nur bis 1907 vorkommt. Mit Poststempel vom 6. August 1915. Das Hotel Baer wurde um 1875 unter der Bauherrschaft des Kesswilers Johannes (Jean) Baer (1846-1905) errichtet und 1899 gegen Süden um einen Theater- und Konzertsaal erweitert. Unter Baers Nachfolger Gottlieb Daetwyler - Vater des Friedensapostels Max Daetwyler (1886-1976) - und später unter dessen Sohn Theodor Daetwyler avancierte das "Baer-au-Lac" zu einer kulturell bedeutenden Adresse in der Region. Nach grösseren Umbauten um 1945-1950 (?) wurde der Gebäudekomplex 1963 abgebrochen und durch das Hotel Metropol ersetzt.
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Bestellmöglichkeit:Von diesem Digitalisat kann eine hochaufgelöste Version erworben werden. Bestellungen bitte an staatsarchiv@tg.ch oder +41 58 345 16 00 richten. Die Kosten richten sich nach dem Gebührenreglement des Staatsarchivs.
Nachricht:Ja.
Autor(en):Gebrüder Metz, Verlag, Reichensteinerstrasse 18, Basel.
Technik:Schwarzweiss-Fotografie, druckgrafisch bearbeitet.
Kommentar des Staatsarchivs:Bildbegleitender Drucktext oben links: "Arbon, Hotel Bär mit Bodensee".

Nr. 26147.

Die Aufnahme dürfte von der Liegenschaft Bahnhofstrasse 40 (Rosasco-Block) aus angefertigt worden sein.
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte sind durch die Benutzenden abzuklären.
Quickaccess:Quickaccess03
 

Usage

End of term of protection:12/31/1926
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=724210
 

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