OG 172, 1.1/2, 5 Landvögtliche Massnahmen gegen Waldfrevel, 1744.04.16 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:OG 172, 1.1/2, 5
Title:Landvögtliche Massnahmen gegen Waldfrevel
Rechtsakt-Typ:Mandat
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Frauenfeld
Creation date(s):4/16/1744
Aussteller:Landvogt Marquard Anton Stockmann, Altlandammann von Obwalden
Regest:Der Landvogt Marquard Anton Stockmann erlässt das Verbot, dass in der Gemeinde Hugelshofen niemand mit oder ohne Geräten zum Holzschlagen das sogenannte Kirchenhölzlein, das "Hoostatgut" und das Riethölzli betreten oder sich dort aufhalten soll. Wer dagegen verstösst, soll von der Gemeinde gebüsst werden und, wenn er nicht vor dem Gemeindegericht erscheint oder die Busse nicht zahlt, vor die nächste Instanz gerufen werden.
Dorsualvermerk:Inhibitorium gegen Waldfrevel 16 Apr(il) 1744
N(umer)o 30
C
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:21.5 x 34
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Mit Papier belegtes, aufgedrücktes Wachssiegel
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Usage

End of term of protection:4/16/1764
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=723005
 

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