OG 78, 1.1/34 Bestimmungen des Obervogts des Raitegerichts gegen den Feldfrevel, zum Strassenunterhalt und zum Umgang mit offenem Feuer in den Häusern, 1797.09.09 (Dossier)

Archive plan context


Ref. code:OG 78, 1.1/34
Title:Bestimmungen des Obervogts des Raitegerichts gegen den Feldfrevel, zum Strassenunterhalt und zum Umgang mit offenem Feuer in den Häusern
Rechtsakt-Typ:Mandat
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):9/9/1797
Aussteller:Obervogt des Raithegerichts, Johann Ignaz Thumb
Regest:Der Obervogt des Raithegerichts, Johann Ignaz Thumb, bestimmt, da immer wieder Gerichtsangehörige Obst auflesen und dadurch die Gemeindeangehörigen von Ellighausen schädigen, dass niemand, ausser den Eigentümern, vor sechs Uhr morgens und abends in die Güter und Baumgärten gehen dürfe, um Obst aufzusammeln. Auf Zuwiderhandlung steht eine Busse von 3 Pfund. Ausserdem sollen die Gerichtsangehörigen bis zum 16.10. die Hauptstrassen in Stand setzen. Der sorgfältige Umgang mit offenem Feuer in den Häusern soll von den Gemeindevorstehern überwacht werden.
Dorsualvermerk:Raithe-Ambts-Gerichtsherrlicher Befehlch
N(umer)o 12 Mandat betreffend Feldfrevel ... Raitheamtsgericht Konstanz für die Gemeinde ellighausen d(e) d(ato) 9. sept(ember) 1792
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:22 x 35
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Mit Papier belegtes, aufgedrücktes Siegel
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Usage

End of term of protection:9/9/1817
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=714285
 

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