OG 78, 1.1/2, 7 Lehensrevers des Felix Völckhe für die Mühle zu Ellighausen, genannt Dürrmühle, und zugehörige Güter, die er vom Heilig-Geist-Spital auf drei Jahre als Schupflehen empfangen hat, 1623.08.11 (Dokument)

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Ref. code:OG 78, 1.1/2, 7
Title:Lehensrevers des Felix Völckhe für die Mühle zu Ellighausen, genannt Dürrmühle, und zugehörige Güter, die er vom Heilig-Geist-Spital auf drei Jahre als Schupflehen empfangen hat
Rechtsakt-Typ:Lehensrevers
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):8/11/1623
Aussteller:Felix Völckhe
Regest:Felix Völckhe von Ellighausen bestätigt, dass er von Pfleger und Amtleuten des Heilig-Geist-Spitals in Konstanz die Mühle in Ellighausen, genannt "Dürrmühle", mit zugehörigen Gütern auf drei Jahre als Schupflehen erhalten hat. Folgt der inserierte Lehensbrief mit Nennung der zum Lehen gehörigen Besitzungen mit Grenzbeschrieben. Von der Mühle und den zugehörigen Gütern sind jährlich eineinhalb Viertel Hafer und 19 Schilling sechs Pfennige Vogtsteuer, den Herren von St. Stephan in Konstanz ein Mut Kerne, dem Kloster Kreuzlingen zehn Pfennige, der Kirche zu Alterswilen ein halbes Viertel Kerne und acht Pfennige, den Villinger Gütern in Ober-Bächi sechs Pfennige und dem Spital ein Vierling Kerne zu zahlen. Folgen die Bestimmmungen zu Rechten und Pflichten des Lehnsnehmers. Felix Völckhe soll wöchentlich die Hälfte dessen, was er mit der Mühle einnimmt, abliefern, ausserdem jährlich an Martini vier Malter Veesen (Dinkel) und zwei Malter Hafer Konstanzer Mass. Weiter soll er von der Mühlenwiese fünf Gulden, von der "Bize" vier Gulden, von der Wiese unter der Scheuer acht Gulden und vom "Lettenacker" drei Gulden Konstanzer Währung geben. Nach drei Jahren muss Völckhe die Mühle verlassen; wenn das Spital ihm oder seinen Nachkommen die Mühle weiter überlässt, behalten die Bedingungen der Lehnsverschreibung Gültigkeit. Eine Kündigung hat auf Martini mit Wirkung auf Lichtmess zu erfolgen. Erfüllt Völckhe seine Lehnspflichten nicht, ist das Spital berechtigt, seine Forderungen durch Pfändung und auf dem Rechtsweg einzuklagen. Der Lehnsbrief ist mit dem Sekretsiegel des Spitals besiegelt, das Lehnsrevers durch Hans Kaspar Herter von Hertler, Obervogt von Eggen, mit dem Amtssiegel der Raithe.
Dorsualvermerk:Schupflehenrevers. Felix Völckhe zue Ädlighausen umd die Thürren Mühle alda. A(nn)o 1623. Veesen 4 M(a)lt(e)r Haaber 2 M(a)lt(e)r Gelt 20 fl
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, Umschlagblatt Pergament
Anzahl Blätter:12
Format B x H in cm:20 x 32.5
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:An weiss-brauner Kordel angehängtes rotes Wachssiegel in gedrechselter Holzkapsel
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Usage

End of term of protection:8/11/1643
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=712798
 

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