Ref. code: | OG 79, 1.2/3 |
Title: | Gemeindebeschluss betreffend den Weidgang des Viehs |
Rechtsakt-Typ: | Beschluss |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Lippoldswilen |
Creation date(s): | 5/13/1799 - 4/18/1801 |
Aussteller: | Gemeindemitglieder von Lippoldswilen |
Regest: | Die Gemeinde Lippoldswilen beschliesst, dass Pferde und Hornvieh nicht im Wald und auf dem Feld weiden gelassen werden dürfen. Der gleiche Beschluss wird in den zwei darauffolgenden Jahren jeweils erneuert. Im Jahr 1800 gilt das Verbot ab dem 11.05., Zuwiderhandlungen werden mit einer Busse von 12 x belegt. Der Bezirksstatthalter ergänzt das Verbot mit dem Hinweis, dass jeder sein Vieh auf seinem eigenen Acker weiden lassen kann, wenn der Acker des Nachbars dabei nicht Schaden nimmt. |
Dorsualvermerk: | Gemeindsbeschluss wegen dem Weidrecht 1800. 69. Schein der Gemeind so den 5ten Mai 1800 vermeret worden ist auf 1 Jahr wegen dem S. V. Vieh. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Papier |
Anzahl Blätter: | 3 |
Format B x H in cm: | 21 x 36 |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Eigenhändige Unterschriften der Gemeindemitglieder und des Bezirksstatthalter Aepli; mit Papier belegtes, aufgedrücktes Wachssiegel. |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
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Usage |
End of term of protection: | 4/18/1821 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=707970 |
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