OG 77, 1.1/7 Vergleich zwischen Einwohnern von Dippishausen und Siegershausen einerseits, dem Kloster Kreuzlingen andererseits wegen Wasserrechten, 1715.08.26 (Dossier)

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Ref. code:OG 77, 1.1/7
Title:Vergleich zwischen Einwohnern von Dippishausen und Siegershausen einerseits, dem Kloster Kreuzlingen andererseits wegen Wasserrechten
Rechtsakt-Typ:Vergleich
Überlieferungsform:Original
Creation date(s):8/26/1715
Aussteller:Johann Ludwig Hirzel, Landvogt des Thurgaus
Regest:Johann Ludwig Hirzel erklärt, auf die Klage einiger Einwohner von Dippishausen und Siegershausen wegen eines Streits um Wasserrechte mit dem Kloster Kreuzlingen am 12.08.1715 einen Augenschein genommen und für den heutigen Tag einen Vergleich zwischen den Parteien angesetzt habe. Nachdem sowohl Vertreter des Klosters Kreuzlingen als auch die Einwohner von Dippishausen und Siegershausen erschienen sind, entscheidet der Landvogt über die Wasserrechte. Namentlich werden die Berechtigten und ihre Parzellen genannt, die von Anfang März bis Ende Mai und von Mitte Juli bis Mitte August das Wasser aus dem "Luggen Brünnelin von der Thunggass" und das Wasser, das sich auf den Wiesen sammelt, nutzen dürfen. Betreffend das Oftershauser Wasser soll es bei dem Vergleich von 1579 bleiben, d.h. das es nur auf die Mühle des Klosters Kreuzlingen auf dem Geissberg geleitet werden darf.
Dorsualvermerk:Güetlicher Spruch
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier
Anzahl Blätter:2
Format B x H in cm:21 x 33.5
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes, mit Papier belegtes Wachssiegel des Johann Ludwig Hirzel
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Usage

End of term of protection:8/26/1735
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=706557
 

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