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Slg. 15, 8'6/312 Lehensverleihung des Bischofs von Konstanz, Kasimir Anton (von Sickingen), von Gütern in Horn und Arbon an den Leutnant Johann Konstantin Schenkle aus Horn bei Arbon, 1745.09.01 (Dossier)
Ref. code: | Slg. 15, 8'6/312 |
Title: | Lehensverleihung des Bischofs von Konstanz, Kasimir Anton (von Sickingen), von Gütern in Horn und Arbon an den Leutnant Johann Konstantin Schenkle aus Horn bei Arbon |
Rechtsakt-Typ: | Lehensverleihung |
Überlieferungsform: | Original |
Ausstellungsort: | Meersburg |
Creation date(s): | 9/1/1745 |
Aussteller: | Kasimir Anton (von Sickingen), Bischof von Konstanz |
Regest: | Der Bischof von Konstanz, Kasimir Anton (von Sickingen), verleiht auf Bitten von Marquard Joseph Roschach, Stadtammann von Arbon, nach dem Tod seiner Vorgänger, Bischof Johann Franz (II. von Stauffenberg) und Bischof Damian Hugo (Philipp von Schönborn-Buchheim), dem im Dienst des Königs von Sardinien stehenden Leutnant Johann Konstantin Schenkle aus Horn bei Arbon, da dieser volljährig geworden ist, im folgenden genau bezeichnete Güter als Lehen. Es handelt sich um - "die Behausung und Sitz zu Horn" - viereinhalb Juchart Reben und Wiesen, "in einem Einfang der Mauren und grüen Haag" direkt bei genanntem Sitz gelegen, die bis an den Bodensee reichen, an Jakob Kellers Erben und Hans Ulrich Bilgewins Baumgarten grenzen, oben bis an Hans Roschach, Sohn des Sebastian ("Baschionen Sohn"), und an Peyers "Dolpedacker" (Hanfbreche) reichen und auf der anderen Seite an die Mühlen von Ammann Christian Egger grenzen und wovon eindreiviertel Juchart Kehlhofgut sind; - das Bauernhaus, den neuen Stadel samt einem Stück Heuboden, die ebenfalls zum Kehlhof gehören und an den "Sagin Plaz" (Sägeplatz) und Christian Eggers Heuwiese, ansonsten an Besitz des Lehensträgers ("an ihne selbsten") grenzen; - ein Juchart Acker ("Baufeld") am Unteren Eichberg bei der Wuhr gelegen, der oberhalb an Joseph Keller von Untersteinach, unten an die Gerichtsmark und an Besitz des Lehensinhabers selbst, "mit dem Fürhaubt" (d.h. dem Ackerrand) an den Mühlenbach grenzt. Dieses Juchart Acker ist gemäss Kaufbrief von Daniel Schobinger in zwei Partien mit allen Rechten, Gerechtigkeiten und Zubehör gekauft worden; - fünf Viertel Acker in der "Buohlgass", der oben an Hans Roschach, genannt "Baschionen Hans" (Sebastian Hans), und unten an die Landstrasse, "Buohlgasse" genannt, grenzt, ausserdem an Johannes Keller und Ammann Andreas Buchle. Am Ackerrand ("Fürhaubt") gegen die Gasse soll ein Haag gemacht werden; - dreiviertel Acker "an der Dritten" zwischen den Reben gelegen, der oben an das Haus von Hans Roschach, "Baschionen Hans", unten an Stein Riessen, auf der einen Seiten an ein eigenes Lehen und auf der anderen Seite an Hans Ulrich Roschach grenzt; - ferner zwei Viertel an Stein Riessen, die an den zuvor genannten Acker grenzen und auf der anderen Seite an Jakob Hochinger, "Enzen (Lorenz) Sohn", oben an das "Himmelreich" und seitwärts an "Jacken" Jakob Kellers Erben grenzen; - eindreiviertel Juchart Acker an der unteren Aich, der oben "mit dem Fürhaubt" gegen Hagenau an Johann Sturms Erben, das eigene Lehensland und an beide Gerichtsmarken grenzt und wovon zwei Viertel, die in der ersten Zelg liegen, in das Kehlhofgut gehören. In der mittleren Zelg liegt ein halbes Juchart Acker, der "ob dem Himmelreich" genannt wird und oben an Jakob Wirth und Ulrich Gälle, unten an Hans Jakob Roschach, Metzger, und an Fischer Weng grenzt; - drei Viertel Juchart Acker "im dritten Acker", de oben an Joseph Bub von Diebach (Deimbach?), einerseits an Jakob Kellers Witwe, andererseits an ein eigenes Lehen grenzt; - ein halbes Juchart Acker am Zeilacker, der oben "mit dem Fürhaubt" an die Landstrasse und an Johann Kellers Dritte, an einer Seite an Hans Roschach und an der anderen Seite an Joseph Wirt stösst, Kehlhofgut ist und jährlich der Vogtei Arbon zinst; - eineinhalb Juchart Acker "im Gicht", der unten an Ruodin (Rudolph?) Hochinger, an den Seiten an Konrad Roschachs Witwe bzw. eigenes Lehen grenzt, zum Kehlhofgut gehört und jährlich in die Vogtei Arbon zinst. |
| In der dritten Zelg gehören zum Lehen - ein halbes Juchart Acker im Schwarzenach, der oben an Johannes Lander von Untersteinach, unten an Johannes Hochdinger von Untersteinach, an den Seiten an Bernhardt Keller von Obersteinach und Erhard Lauter von Steinach grenzt und ebenfalls zu den Kehlhofgütern gehört; - ausserdem ein Juchart Acker im "Blackenacker", der oben an die Schwarze Wiese und an der Seite an Johannes Jäcklin von Steinach grenzt, daran ein Stück Wiese ungefähr ein Viertel gross. Zwischen diesem Acker und Johannes Jäcklin von Untersteinach verläuft ein Wassergraben; - ein halbes Juchart Acker bei der Schwarzen Wiese, das Grauwieslein genannt, das oben an Enz Hochinger, unten und an einer Seite an Ulrich Kellers Erben, an der anderen Seite an Joseph Bueb von Deimbach (Dibach?) grenzt; - zwei Viertel Wiese, in Peter Gallins Wies genannt, die oben an Jakob Hochinger von Horn, unten und an den Seiten an Andres Stürm von Horn bzw. an Hornbach grenzt; - ferner eineinhalb Mad Wiese am "Imenboll", die oben an Abraham Gälle und an der Seite an Johannes Keller "gegen die mittlere Zelg" bzw. gegen den Hornbach und an Joseph Hochinger grenzt und wovon eine halbe Mad freies Lehen, das übrige Kehlhofgut ist und im Schloss Arbon Zins zahlt; - ausserdem eine halbe Mannsmad Wiese in der schwarzen Wiese, die oben an Enz Hochinger, unten an Güter des Lehensinhabers selbst und an der Seite an Johannes Wirtz von Dibach (Deimbach?) bzw. Enz Hochinger von Horn grenzt; - ausserdem ein Stück Acker, ungefähr ein viertel Juchart gross und an der unteren Aich gelegen, der oben an Ulrich Gallin von Dibach (Deimbach?)und unten an den Lehensinhaber selbst, an der dritten Seite an andere Kehlhofgüter grenzt; - ausserdem ein Juchart Acker, in der Zelg gegen Hagnau gelegen, der mit dem "Fürhaubt" an die Bühlgasse, oben und an der Seite an Besitz des Lehnsinhabers und an der vierten Seite an Anders Gallin von Horn grenzt, und den der vormalige Lehensinhaber mit allen Rechten, Zubehör, Weg und Steg, Grund und Boden von Ulrich Roschacher gekauft hat, mit allen Nutzungsrechten, die er von Rudolph Hochinger und Ulrich Roschacher zu Horn mit Erlaubnis der Vorgänger des Ausstellers gekauft hat. Alle vorgenannten Güter werden als rechtmässige Lehen zur Nutzung verliehen unter Vorbehalt aller Rechte für den Aussteller, seine Nachfolger und das Stift Konstanz, wofür der Lehnsinhaber und alle, die das Lehen nach ihm innehaben werden, dem Lehnsherrn gegen gebührenden Schutz und Schirm im Gericht unterworfen sein soll und Gehorsam leisten soll |
Dorsualvermerk: | Lehen-Brieff umb ein Sitz und Guth zu Horn bey Arbon 1. (Septem)ber 1745 |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Pergament |
Anzahl Blätter: | 1 |
Format B x H in cm: | 52.5 x 35 (mit Plica 39) |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | An Pergamentstreifen angehängtes rotes Wachssiegel in gedrechselter Holzkapsel |
Kommentar des Staatsarchivs: | Dem Staatsarchiv von Peter Müller, Rosgartenweg 4, Kreuzlingen, im Dezember 2016 geschenkt. Die Urkunde wurde im Schulhaus Emmishofen gefunden, wohin sie über Alt-Lehrer Moll, vielleicht aus dem Reding-Haus in Emmishofen, gelangte. |
Level: | Dossier |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
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Containers |
Number: | 1 |
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Usage |
End of term of protection: | 9/1/1765 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=703654 |
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