KKG 16, E 3/5, 14 Instruktion an den katholischen Klerus der ganzen Schweiz zur Frage, wie in der Beichte und unter dem Aspekt der Zulassung zu den Sakramenten mit Mitgliedern sozialistischer Parteien und Gewerkschaften umzugehen sei, 1920 (Dokument)

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Ref. code:KKG 16, E 3/5, 14
Title:Instruktion an den katholischen Klerus der ganzen Schweiz zur Frage, wie in der Beichte und unter dem Aspekt der Zulassung zu den Sakramenten mit Mitgliedern sozialistischer Parteien und Gewerkschaften umzugehen sei
Kommentar des Staatsarchivs:Druck. Doppelblatt, ohne Druckort.
Der namens aller Schweizer Bischöfe vom Bischof von Basel und Lugano gezeichnete und in Latein verfasste Erlass vom 29.07.1920 verlangt, dass ein Beichtender, der sich auf die entsprechende Frage als Anhänger des Sozialismus (socialismo addictus) bezeichnet, zum Empfang der formalen Absolution bezeugen muss, er wolle diesem Irrglauben abschwören (se velle doctrinis haereticis socialismi renuntiare). Auch Grütlianer (associatio dicta Grütlianer) und Eisenbahner, PTT-Angestellte, Typografen oder andere Arbeiter, die Berufsverbänden des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes angehören, müssen entweder "formaliter" oder "materialiter" als Sozialisten betrachtet und von den Priestern entsprechend behandelt werden.
Creation date(s):1920
Standort:Nr. 1449
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Containers

Number:1
 

Usage

End of term of protection:12/31/1940
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=649937
 

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